Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirkes

Inhalt

Allgemeine Informationen

Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren aufgrund Umzugs oder Straßenumbenennung

Diese Dienstleistung können Sie sowohl in der KFZ-Zulassungsstelle, wie auch online ab dem 1.10.2019 beantragen. Bitte lesen Sie sich hierfür die Hinweise auf dieser Seite genau durch.

 

Dienstleistung online beantragen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  5. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    3. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    4. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Beantragung in der KFZ-Zulassungsstelle

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Personalausweis mit geänderter Anschrift oder Reisepass, bei juristischen Personen und Einzelfirmen geänderte städtische Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten

 

Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift

 

Beantragung online

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  2. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  3. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.


Formulare

Online-Beantragung von Umschreibungen / Wiederzulassungen / Neuzulassungen von Fahrzeugen

(Zulassungsvollmacht nicht bei Online-Beantragungen möglich)

Zulassungsvollmacht

Gebühren

Änderung der Anschrift 10,70
Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann. -

 

Hinweis für die Online-Beantragung

Im Zuge der Online-Beantragung werden zusätzliche Gebühren für den Versand der Zulassungsdokumente erhoben.


Rechtsgrundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Verwandte Dienstleistungen

Außerbetriebsetzung
Neuzulassung von Fahrzeugen
Neuzulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland
Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken mit Halterwechsel
Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken ohne Halterwechsel
Umschreibung von Fahrzeugen innerhalb von Kaiserslautern
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung


Dienstleistungsgruppen