Ortsvorsteherwahl

Informationen zur Wahl

Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher haben die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgaben sind sie jederzeit berechtigt und verpflichtet:

  • Wünsche,
  • Anregungen und
  • Beschwerden

aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und diese an den Rat oder an den für die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.

Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und zugleich Kontaktpersonen zwischen den Ortsteilen und der Verwaltung.

 

Bei den Ortsteilen handelt es sich um ehemalige selbständige Gemeinden, die im Zuge einer Gebietsreform eingemeindet wurden.