Berufsbildende Schulen

Die berufsbildende Schule ermöglicht durch ein differenziertes Bildungsangebot den Erwerb beruflicher und berufsübergreifender Kompetenzen und vermittelt Abschlüsse der Sekundarstufe I und II, die den Eintritt in eine qualifizierte Berufstätigkeit oder in weiterführende berufsbezogene oder studienbezogene Bildungsgänge ermöglichen; sie ergänzt außerdem in der Sekundarstufe I erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten und kooperiert mit den an der dualen Ausbildung Beteiligten.

Die berufsbildende Schule ist der Sekundarstufe II zugeordnet und in folgende Schulformen gegliedert:

1. die Berufsschule einschließlich des Berufsvorbereitungsjahres,

2. die Berufsfachschule,

3. die Berufsoberschule,

4. die duale Berufsoberschule,

5. das berufliche Gymnasium und

6. die Fachschule.

Die

Berufsschule

führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Berufsausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Sie vermittelt im ersten Jahr (Grundstufe) eine berufsfeldbreite oder berufsbezogene Grundbildung. Der Unterricht in der Grundstufe und in den anschließenden Fachstufen erfolgt in Teilzeitunterricht, verbunden mit einer betrieblichen Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis. Teilzeitunterricht kann auch in Form des Blockunterrichts (zusammenhängende Unterrichtsabschnitte mit täglichem Unterricht) erteilt werden.

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt den Hauptschulabschluss ein. Es beinhaltet auch den qualifizierten Sekundarabschluss I, sofern

  • die Berufsschule mit einem qualifizierten Ergebnis und
  • eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg abgeschlossen wurde sowie
  • ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden.

Darüber hinaus führt der Berufsschulabschluss, aufbauend auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer Fachhochschulreifeprüfung, zur Fachhochschulreife.

Jugendliche, die zu Beginn der Berufsschulpflicht kein Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nachweisen und nicht die Berufsfachschule besuchen, können im Berufsvorbereitungsjahr auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden.

Die

Berufsfachschule

führt zu beruflichen und schulischen Qualifikationen oder Teilqualifikationen. Sie wird als

  • Berufsfachschule I,
  • Berufsfachschule II,
  • dreijährige Berufsfachschule und
  • höhere Berufsfachschule

geführt.

Die Berufsfachschule I baut auf der Qualifikation der Berufsreife auf und vermittelt eine berufliche Grundbildung.

Die Berufsfachschule II baut auf dem Abschluss der Berufsfachschule I mit qualifiziertem Ergebnis auf und führt zum qualifizierten Sekundarabschluss I.

Die dreijährige Berufsfachschule baut auf der Qualifikation der Berufsreife auf und führt zu einer schulischen Berufsqualifikation oder zu einer Berufsqualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung; das Abschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule beinhaltet den qualifizierten Sekundarabschluss I, sofern der Bildungsgang mit einem qualifizierten Ergebnis abgeschlossen wird und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden. Darüber hinaus führt das Abschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule, aufbauend auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und in Verbindung mit einer Fachhochschulreifeprüfung zur Fachhochschulreife.

Die Bildungsgänge der zweijährigen höheren Berufsfachschule bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I auf. Sie vermitteln bei erfolgreichem Schulbesuch den berufsqualifizierten Abschluss als Assistentin oder als Assistent. Darüber hinaus führt das Abschlusszeugnis der höheren Berufsfachschule in Verbindung mit einer Fachhochschulreifeprüfung und einem Praktikum zur Fachhochschulreife.

Die

Berufsoberschule

führt als Berufsoberschule I und Berufsoberschule II zur Fachhochschulreife sowie zur fachgebundenen und zur allgemeinen Hochschulreife.

Die Berufsoberschule I setzt den qualifizierten Sekundarabschluss I sowie eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und den Abschluss der Berufsschule voraus und führt in einjährigem Vollzeitunterricht zur Fachhochschulreife. An die Stelle der Berufsausbildung kann eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit treten. Die berufliche Vorbildung muss dem jeweiligen Fachbereich entsprechen.

Die Berufsoberschule II setzt die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraus und führt in einjährigem Vollzeitunterricht zur fachgebundenen Hochschulreife und, sofern hinreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden, zur allgemeinen Hochschulreife.

Die

duale Berufsoberschule

baut auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und auf dem Abschluss der höheren Berufsfachschule oder einer zweijährigen Fachschule oder dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sowie dem Berufsschulabschluss auf. Sie führt in Teilzeitunterricht im Anschluss an die vorgenannten Schulformen zur Fachhochschulreife; die Dauer bemisst sich nach der

Vorqualifikation.

Das

berufliche Gymnasium

führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Bildungsangeboten zur allgemeinen Hochschulreife. Bei der Wahl der Fächer sind auch die berufsbezogenen Fächer zu berücksichtigen.

Die

Fachschule

führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung. Eine Gesamtqualifikation kann auch aufgrund mehrerer, während des Bildungsgangs erworbener Teilqualifikationen zuerkannt werden. Die Fachschule mit Ausnahme der Fachschule für Altenpflege baut auf einer in der Regel dem gewählten Bildungsgang entsprechenden, abgeschlossenen Berufsausbildung, dem Abschluss der Berufsschule und einer zusätzlichen praktischen Berufstätigkeit auf. Bei Fachschulen für soziale Berufe kann auf die praktische Vorbildung verzichtet werden. Der Bildungsgang dauert bei Vollzeitunterricht mindestens ein halbes Schuljahr, bei Teilzeitunterricht je nach Wochenstundenzahl ein oder eineinhalb Schuljahre. Der Abschluss einer Fachschule in Vollzeitunterricht mit der Dauer von mindestens zwei Schuljahren oder in Teilzeitunterricht mit entsprechend längerer Dauer ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

Die Stadt Kaiserslautern ist Trägerin für zwei große Berufsbildende Schulen mit überregionaler Bedeutung.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen über das Angebot den entsprechenden Homepages.

Meisterschule für Handwerker

Die Meisterschule für Handwerker in Kaiserslautern ist eine öffentliche berufsbildende Schule in Trägerschaft des Bezirksverbandes Pfalz.

Als überregionale berufsbildende Schule bietet sie drei Schulformen

- Dreijährige Berufsfachschule

- Fachschule für Technik und

- Fachschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung.