Einzelhandelskonzeption 2021

Basierend auf einer Erfassung der Einzelhandelsbetriebe im März 2021 in der Stadt Kaiserslautern wurde die Einzelhandelskonzeption als Leitlinie für die künftige Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung fortgeschrieben.

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Der Rat der Stadt Kaiserslautern hat am 12.07.2021 (Beschlussvorlage 0153/2021) die neue Einzelhandelskonzeption 2021 beschlossen. Als Fortschreibung der bisheringen Einzelhandelskonzeption 2009 bildet sie den strategischen Rahmen für die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Kaiserslautern.

Die Einzelhandelskonzeption 2021 bildet eine inhaltliche Grundlage, um im Vollzug der aufgestellten Zielsetzungen bzw. des Zonierungskonzepts und des Sortimentskonzepts qualifizierte Bebauungspläne nach § 30 BauGB sowie auf die Regelung der baulichen Nutzung beschränkte Bebauungspläne gemäß § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch für im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufzustellen.

Ziele der Einzelhandelskonzeption sind u. a. die Sicherung des Einzelhandels in der Innenstadt sowie der bestehenden Zentren, die räumliche Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels in seinen vielfältigen Ausprägungen sowie die verbrauchernahe Versorgung der Einwohner mit Gütern des täglichen Bedarfs, insbesondere in den Stadtteilen.


Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Ltd. Baudirektorin Dipl.-Ing. Elke Franzreb

Leiterin des Referats Stadtentwicklung

Rathaus, Raum 1301

Telefon:0631 365-1611

Dipl.-Ing. Joachim Wilhelm

Leiter der Abteilung Stadtplanung

Rathaus, Raum 1310

Telefon:0631 365-2683

Dipl.-Ing. Birgit Hach

Rathaus, Raum 1322

Telefon:0631 365 2738