Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wiederkehrende Beiträge in ganz Kaiserslautern ab 2024
Einmalbeiträge nur noch in Einzelfällen
Pflicht zur Beitragserhebung
Der Zustand vieler städtischer Straßen ist unübersehbar. Schlaglöcher und Schadstellen werden regelmäßig stellenweise repariert, halten jedoch nicht immer über mehrere Jahre.
Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau.
Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge erhoben werden.
Bislang gab es im KAG die Wahlmöglichkeit zur Erhebung von Beiträge in einmaliger Form oder als wiederkehrende Beiträge, bei denen die Aufwendungen der Erneuerung der Verkehrsanlagen (auch von Teileinrichtungen wie Straßenbeleuchtung oder Straßenoberflächenentwässerung) auf alle in einem Gebiet liegenden Grundstücke verteilt.
Mit der Gesetzesänderung im Mai 2020 sieht das KAG nun grundsätzlich die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen vor.
Einmalige Beiträge noch in Abrechnung
Einmalige Beiträge werden z. Zt. noch für solche Maßnahmen erhoben, die vor der Satzungsneufassung durchgeführt wurden. D. h. die sachliche Beitragspflichtentstehung lag vor dem 01.01.2024. Die Maßnahmen werden in den nächsten Monaten noch zur Abrechnung kommen. Die Grundstücke, die hierfür herangezogen werden, sind dafür noch eine Zeitlang von der Zahlung der wiederkehrenden Beiträgen verschont. Die Regelungen zu den entsprechenden "Befreiungszeiträumen" finden Sie in § 11 der Ausbaubeitragssatzung.
Wiederkehrende Beiträge
Der Stadtrat Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen, die ab 01.01.2024 Gültigkeit hat. Das Stadtgebiet wurde in 32 Abrechnungsgebiete aufgeteilt, in denen wiederkehrende Beiträge erhoben werden, sofern Baumaßnahmen durchgeführt werden:
Lfd. Nr. | Abrechnungseinheit |
---|---|
1 | Altstadt |
2 | Bännjerrück |
3 | Bahnheim/Belzappel
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4 | Betzenberg
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5 | Dansenberg
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6 | Einsiedlerhof |
7 | Einsiedlerhof - Industriegebiet
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8 | Erfenbach
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9 | Erlenbach/Gersweilerhof |
10 | Erzhütten/Wiesenthalerhof/Kaisermühle |
11 | Eselsfürth |
12 | Espensteig |
13 | Fischerrück |
14 | Gewerbegebiet Nord-Ost |
15 | Gewerbegebiet West |
16 | Grübentälchen |
17 | Hohenecken
|
18 | IG Nord
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19 | Innenstadt Nord
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20 | Innenstadt Ost
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21 | Kernstadt |
22 | Kotten
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23 |
Lämmchesberg
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24 | Mölschbach
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25 | Morlautern
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26 | Pfaffviertel
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27 | PRE-Gewerbepark/Europahöhe
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28 | PRE-Wohnpark
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29 | Siegelbach
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30 | Sonnenberg/Engelshof/Galappmühle
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31 | Stockborn
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32 | Uni-Wohnstadt |
Wiederkehrende Beiträge - Laufende Bauprogramme
Die Kalkulation des wiederkehrenden Beitrages basiert auf der Grundlage des vom Ortsbeirat/Bauausschuss beschlossenen Gesamtbauprogramms der jeweiligen Abrechnungseinheiten.
Zur Zeit werden folgende Bauprogramme ausgeführt:
(ohne weitere Anmerkungen handelt es sich grundsätzlich um die Kompletterneuerung der Verkehrsanlage (Straßenbau, Beleuchtung, evtl. Begrünung)
Morlautern
Bauprogramm 2021 - 2024
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Obere Straße (Fertigstellung) | Neue Straße bis Otterberger Straße |
Ellenbrunnerstraße (westlich) | Otterberger Straße bis Am Glockenturm |
Hohenecken
Bauprogramm 2021 - 2024
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Kirchdell
(Fertigstellung) | |
Hildegardstraße | Schlossstraße bis Kellereiwaldstraße |
Fontanestraße
(Kanal Inliner-Sanierung) | |
Am Schlehhof | |
Deutschherrnstraße (Fahrbahnerneuerung) | |
Im Unterwald (Fahrbahnerneuerung) |
Siegelbach
Bauprogramm 2022 - 2025
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Geiersberg und In der Au
(Fertigstellung) | |
Auf der Brücke | westlich und nördlich |
Rodenbacher Straße (Fahrbahn- und Gehwegerneuerung) | |
Im Krummen Rain (Fahrbahnerneuerung) | |
Finkenstraße (Fahrbahnerneuerung) | Im Krummen Rain bis Falkenstraße |
Mühlenweg (Fahrbahnerneuerung) | Friedhofstraße bis Sigeloring Nord und Erfenbacher Straße bis Talmorgen |
Dansenberg
Bauprogramm 2022 - 2025
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Schlehweg (Fertigstellung) | |
Brunnenstraße | Fahrlücke bis Wasserlochstücke |
Dansenberger Straße | Ortseingang bis Schlehweg |
Grübentälchen
Bauprogramm 2023 - 2026
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Akazienweg, Am Heiligenhäuschen, An der Emilsruhe, Blütenweg, Donnersberg-, Dornenstraße, Fischbacher Weg, Fliederweg, Gärtnerei-, Gut-Heim-, Kahlenberg-, Karl-Peters-, Mennoniten-, Nordbahn-, Schreber- und Tirolfstraße
(Kanalbaumaßnahmen Inliner) | |
Gut-Heim-Straße | Dornen- bis Mennonitenstraße |
Kahlenbergstraße (Beleuchtungsmaßnahme) | Gärtnerei- bis Friedenstraße - |
Am Heiligenhäuschen I. BA
Fertigstellung | Mannheimer- bis Nordbahnstraße - |
Am Heiligenhäuschen, Asternweg, Distel-, Donnersberg-, Dornen-, Frieden-, Gärtnereistraße, Geranienweg, Gut-Heim-Straße, Im Grübentälchen, Karl-Peters-, Mainzer, Mennoniten-, Nordbahn- Schreber-, Tirolfstraße (Kanalbaumaßnahmen) | |
Am Heiligenhäuschen II. BA | Nordbahn- bis Mennonitenstraße - |
Schandeinstraße/Veilchenweg | |
Mennonitenstraße | Mainzer Straße bis Asternweg |
Kotten
Bauprogramm 2024 - 2026
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Spitalstraße (Straßenbaumaßnahme) | Kennel- bis Kammgarnstraße |
Stärk-, Kupfer-, Philipp-Hepp- und Kellerstraße (Planungsphase) |
Kernstadt
Bauprogramm 2022 - 2025
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Neue Stadtmitte:
Fruchthallstraße und Burgstraße | Von K in Lautern bis Spittel-/Martin-Luther-Straße - |
Helenen- und Wolpertstraße (Kanalbaumaßnahmen)
| |
Aalstraße, Adolph-Kolping-Platz, Bad-, Barbarossa-, Bienen-, Bismarck-, Bruch-, Conrad-, Fabrik-, Hecht-, Heinrich-Heine-, Hummel-, Lutzer-, Papiermühl-, Quellen-, Scheffel-, Schubert- und Wilhelmstraße (Kanalbaumaßnahmen im Inlinerverfahren) | |
Beethovenstraße | Richard-Wagner- bis Eisenbahnstraße - |
Baumstraße | |
Schaffnerstraße | |
Brahmsstraße | Richard-Wagner- bis Beethovenstraße -
|
Tulpenstraße
| |
Lilienstraße | |
Hochsandstraße | |
Trippstadter Straße | Logen- bis Katharinenstraße - |
Altstadt
Bauprogramm 2024 - 2026
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Fruchthall-, Martin-Luther- und Spittelstraße | Unionsstraße bis St.-Martins-Platz |
Albrechtstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
| |
Am Schlittweg (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | Frühling- bis Gabelsberger Straße |
Am Stophelspfad (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | Ländel- bis Friedenstraße |
Birkengasse (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | |
Erlenstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | Mannheimer bis Wiesenstraße |
Frühlingstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | Frieden- bis Mainzer Straße |
Huberstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | |
Josefstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme)
| Krimmstraße bis Wiesenstraße |
Krimmstraße (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | Mannheimer bis Wiesenstraße |
Verbindungsweg (Straßenbeleuchtungsmaßnahme) | Ländel- bis Wormser Straße |
Aktien-, Albrecht-, Altenwoogstraße, Am Gottesacker, Am Land-graben, Am Schlittweg, Bach-, Bäcker-, Baumschulstraße, Bendergasse, Eichenstraße, Emmagasse, Erlen-, Fichten-, Franz-Xaver-Baumann-, Frieden-, Friedrich-, Fröbel-, Frühling-, Gabelsberger-, Herbst-, Huber-, Josef-, Kanalstraße, Kapellen-weg, Krimm-, Ländel-, Laub-, Ludwig-, Mannheimer, Schanz-straße, Seminargasse, Sommer-, Sophienstraße, St.-Martins- und Stockhausplatz, Tannen-, Weiden-, Wiesen- und Winterstraße (Kanalbaumaßnahmen in Inliner-Verfahren) | |
Kapellenweg und Friedenstraße (Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise) | Bereich Friedenstraße/Friedenskapelle |
Fischerrück
Bauprogramm 2024 - 2027
Verkehrsanlage | Abschnitt |
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Slevogtstraße (Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise) | Feuerbach- und Dürerstraße |
Käthe-Kollwitz-Straße (Kanalbaumaßnahme in offener Bauweise) | Pfeiffertälchen und Feuerbachstraße |
Alte Brücke
Am Hammerweiher
Am Hang
Blechhammerweg
Breslauer Str.
Danziger Str.
Dürerstraße
Feuerbachstr.
Gleiwitzer Str.
Görlitzer Str.
Heustraße
Höfflerstraße
Julius-Küchler-Str.
Käthe-Kollwitz-Str.
Königsberger Str.
Liegnitzer Str.
Lothringer Dell
Lothringer Schlag
Marienburger Str.
Pfeifertälchen
Posener Straße
Reichswaldstr.
Stettiner Str.
Tilsiter Str.
Vogelwoogstr.
Weisgerberstr. (Kanalbaumaßnahmen im Inliner-Verfahren)
| |
Julius-Küchler-Straße | Feuerbachstraße bis Pfeifertälchen |
Treppenweg zwischen Danziger Straße und Lothringer Dell |
Dementsprechend werden z. Zt. nur die beitragspflichtigen Grundstücke, die in den Abrechnungseinheiten Kotten, Grübentälchen, Morlautern, Hohenecken, Dansenberg, Siegelbach sowie in den Gebieten Kernstadt, Fischerrück und Altstadt liegen, Bescheide über wiederkehrende Beiträge erhalten.
Die Investitionsprogramme unterliegen einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung. Sofern aus technischen, haushalterischen oder sonstigen Gründen eine Änderung/Fortschreibung ergeben, ist diese jederzeit möglich. Aus dem Investitionsprogramm können keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.
Vorausleistungsberechnung
Die gesamten Kosten der Baumaßnahmen innerhalb des mehrjährigen Bauprogrammes werden geschätzt und auf die Jahre gleichmäßig verteilt. Diese Prognosezahlen dienen zur Berechnung der jährlichen Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag, der jedes Jahr mit einem neuen Jahresbescheid an die Anlieger verschickt werden wird. Weichen nach Ablauf des Bauprogramms die tatsächlichen von den erwarteten beitragspflichtigen Aufwendungen ab, ist das Beitragsaufkommen in den folgenden Jahren auszugleichen oder zurückzuzahlen.
Beitragspflichtig sind nach der Ausbaubeitragssatzung alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit liegenden Verkehrsanlage haben.
Die Kriterien, zu welchen jedes Grundstück herangezogen wird, haben sich gegenüber dem einmaligen Beitrag nicht geändert. Auch beim wiederkehrenden Beitrag sind hierzu Grundstücksfläche, Vollgeschosszuschlag und evtl. Nutzungsartzuschläge grundlegend.
Verschonungsregelung
Für Grundstücke, die in der Vergangenheit bereits Erschließungsbeiträge oder einmalige Ausbaubeiträge, bzw. Beträge aufgrund Erschließungsverträge/Ablöseverträge, gezahlt haben, gilt die sog. Verschonungsregelung, sodass diese Grundstücke erst nach einer bestimmten Frist zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden. So werden Grundstücke erstmals nach
20 Jahren bei damaliger kompletten Herstellung der Verkehrsanlage
15 Jahren bei damaliger alleiniger Herstellung der Fahrbahn
10 Jahren bei damaliger alleiniger Herstellung des Gehwegs
5 Jahren bei damaliger alleiniger Herstellung der Beleuchtung/Straßenoberflächenentwässerung
zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen.
Einnahmen sind zweckgebunden
Die gesamten Einnahmen aus den wiederkehrenden Beiträgen sind zweckgebundene Einnahmen für die jeweiligen Ausbaumaßnahmen. Sie dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden.
Wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung verkaufen, wird im notariellen Kaufvertrag eine Vereinbarung getroffen, wie mit der Zahlung von laufenden Kosten (u. a. wiederkehrende Beiträge) des Grundstücks/Grundstückteils verfahren werden soll. Das ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
Der Beitragsbescheid bleibt bis zur tatsächlichen Grundbuchumschreibung weiterhin bestehen, denn nach den landesrechtlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) ist die-/derjenige Beitragsschuldner/-in, die/der zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen war. Das bedeutet, dass während eines Jahres keine Änderung des Beitragsbescheides bzw. der Reduzierung der Beitragsschuld erfolgen kann.
Sie können sich somit nach der vertraglichen Regelung im Kaufvertrag richten und sich mit dem Käufer bezüglich der Zahlung der wiederkehrenden Beiträge einigen. Dabei ist es unerheblich, ob der Käufer die zukünftigen Forderungen direkt an die Stadtkasse (unter Angaben des bisherigen Kassenzeichens) bezahlt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass bei verzögerter Zahlung die Mahnung bzw. weitere Vollstreckungsmaßnahmen an den bisherigen Eigentümer gehen.
Gerne können Sie uns jedoch vorab mitteilen, wenn Sie Ihr Grundstück bzw. Ihre Wohnung verkauft haben; wir vermerken die geplante Änderung in unserem System. Sobald eine Umschreibung im Grundbuch erfolgt, werden die neuen Eigentümer in unsere Software eingetragen und der nächste Bescheid geht dann automatisch an die neuen Eigentümer.
Beiträge bezahlen
Die Beiträge können direkt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen überwiesen werden, per Dauerauftrag gezahlt oder auch per Einzugsermächtigung angewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Konto-Nr. der Stadtverwaltung geändert hat:
Die neue BIC lautet: MALADE51KLK
Die neue IBAN lautet: DE39 5405 0220 0000 1146 60
Beiträge abbuchen lassen
Gerne können Sie die wiederkehrenden Beiträge bequem und rechtzeitig von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie hier.
Haben sich weitere Änderungen ergeben?
Bitte unterrichten Sie uns auch über die Änderung beitragsrelevanter Daten (wie Wohnungswechsel, Sterbefälle, Gewerbean- und -abmeldungen, da wir diese Änderungen nicht automatisch erhalten.
Weitere Fragen?
Ihre Fragen zum Thema "wiederkehrende Beiträge" beantworten wir gerne auch persönlich. Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung finden Sie rechts auf dieser Seite oder auf Ihrem Beitragsbescheid.
Weitere Informationen
Alles Wissenswerte über die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau können Sie hier nachlesen: