Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Einmalige und wiederkehrende Beiträge in Kaiserslautern

Pflicht zur Beitragserhebung

Der Zustand vieler städtischer Straßen ist unübersehbar. Schlaglöcher und Schadstellen werden regelmäßig stellenweise repariert, halten jedoch nicht immer über mehrere Jahre.

Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bedarf es einer umfangreichen technischen Sanierung mit entsprechendem Unterbau.

Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) müssen für solche fachgerechten Ausbaumaßnahmen Beiträge erhoben werden.

Dazu gibt das KAG zwei Möglichkeiten vor: die Erhebung von einmaligen Beiträgen, die nur von den Anliegern der ausgebauten Verkehrsanlage erhoben werden und die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen werden die Anlieger eines gesamten Abrechnungsbezirkes bzw. einer -einheit herangezogen, die Beitragshöhe ist somit wesentlich geringer, da die Kosten nach einem Solidarprinzip auf viele verteilt werden.

Wiederkehrende Beiträge

Der Stadtrat Kaiserslautern hat deshalb folgende Abrechnungseinheiten beschlossen, in denen seit 01.01.2013 wiederkehrende Beiträge erhoben werden, sofern Baumaßnahmen durchgeführt werden:

Dansenberg
Hohenecken
Einsiedlerhof
IG Nord
Erfenbach
Kernstadt
Erlenbach/Gersweilerhof
Kotten
Erzhütten/Wiesenthalerhof
Morlautern
Espensteig
Mölschbach
Grübentälchen
Siegelbach
Stockborn

Die Grenzen der Abrechnungseinheiten können Sie dem folgenden Plan entnehmen:

Die Grenzen der Abrechnungseinheiten auf dem Stadtplan

Einmalige Beiträge

Für den Innenstadtbereich gibt es seit August 2017 einen Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf die wiederkehrenden Beiträge.

Es ist vorgesehen, das Innenstadtgebiet in einzelne Abrechnungsgebiete aufzuteilen und diese Gebiete sukzessive auf wiederkehrende Beiträge umzustellen.

Das Abrechnungsgebiet "Grübentälchen" war das erste Gebiet im Innenstadtbereich, in dem wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben werden. Der Abrechnungsbezirk "Kotten" schloss sich am 01.01.2021 an. Nunmehr wurde der Abrechnungsbezirk "Kernstadt" in das System der wiederkehrenden Beiträge aufgenommen.

Im restlichen Innenstadtbereich gilt weiterhin die Satzung zur Erhebung von einmaligen Beiträgen. Das bedeutet, dass alle Baumaßnahmen, die bereits begonnen wurden und für die schon Kosten entstanden sind, über einmalige Beiträge abgerechnet werden.

Wiederkehrende Beiträge - Laufende Bauprogramme

Die Kalkulation des wiederkehrenden Beitrages basiert auf der Grundlage des vom Ortsbeirat/Bauausschuss beschlossenen Gesamtbauprogramms der jeweiligen Abrechnungseinheiten.

Zur Zeit werden folgende Bauprogramme ausgeführt:
(ohne weitere Anmerkungen handelt es sich grundsätzlich um die Kompletterneuerung der Verkehrsanlage (Straßenbau, Beleuchtung, evtl. Begrünung)

Morlautern

Bauprogramm 2021 - 2024

Verkehrsanlage
Abschnitt
Obere Straße (Fertigstellung)
Neue Straße bis Otterberger Straße
Falltalstraße
Waldhof- bis Falltalstraße
Ellenbrunnerstraße (westlich)
Otterberger Straße bis Am Glockenturm

Hohenecken

Bauprogramm 2021 - 2024

Verkehrsanlage
Abschnitt
Kirchdell (Fertigstellung)
Hildegardstraße
Schlossstraße bis Kellereiwaldstraße
Fontanestraße (Kanal Inliner-Sanierung)
Am Schlehhof
Deutschherrnstraße (Fahrbahnerneuerung)
Im Unterwald (Fahrbahnerneuerung)
Kirchstraße

Siegelbach

Bauprogramm 2022 - 2025

Verkehrsanlage
Abschnitt
Geiersberg und In der Au (Fertigstellung)
Auf der Brücke
westlich und nördlich
Rodenbacher Straße (Fahrbahnerneuerung)
Im Krummen Rain (Fahrbahnerneuerung)
Finkenstraße (Fahrbahnerneuerung)
Im Krummen Rain bis Falkenstraße
Mühlenweg (Fahrbahnerneuerung)
Friedhofstraße bis Sigeloring Nord und Erfenbacher Straße bis Talmorgen

Dansenberg

Bauprogramm 2022 - 2025

Verkehrsanlage
Abschnitt
Schlehweg (Fertigstellung)
Brunnenstraße
Fahrlücke bis Wasserlochstücke
Dansenberger Straße
Ortseingang bis Schlehweg

Grübentälchen

Bauprogramm 2023 - 2026

Verkehrsanlage
Abschnitt
Akazienweg, Am Heiligenhäuschen, An der Emilsruhe, Blütenweg, Donnersberg-, Dornenstraße, Fischbacher Weg, Fliederweg, Gärtnerei-, Gut-Heim-, Kahlenberg-, Karl-Peters-, Mennoniten-, Nordbahn-, Schreber- und Tirolfstraße (Kanalbaumaßnahmen Inliner)
Gut-Heim-Straße
Dornen- bis Mennonitenstraße
Kahlenbergstraße (Beleuchtungsmaßnahme)
Gärtnerei- bis Friedenstraße -
Am Heiligenhäuschen I. BA Fertigstellung
Mannheimer- bis Nordbahnstraße -
Am Heiligenhäuschen, Asternweg, Distel-, Donnersberg-, Dornen-, Frieden-, Gärtnereistraße, Geranienweg, Gut-Heim-Straße, Im Grübentälchen, Karl-Peters-, Mainzer, Mennoniten-, Nordbahn- Schreber-, Tirolfstraße (Kanalbaumaßnahmen)
Am Heiligenhäuschen II. BA
Nordbahn- bis Mennonitenstraße -
Schandeinstraße/Veilchenweg
Mennonitenstraße
Mainzer Straße bis Asternweg

Kotten

Bauprogramm 2021 - 2023

Verkehrsanlage
Abschnitt
Am Schänzchen, Gottfried-Kinkel-, Hasen-, Hirsch-, Kammgarn-, Karl-Theodor-, Keller- Kennelstraße, Kottenschanze, Kuhn-, Mühl-, Pariser -, Reh-, Sänger-, Schäfer-, Schalk-, Scheer-, Schützenstraße, Sedanplatz, Sedan-, Theresien-, Turner- und Waldstraße (Kanalbaumaßnahmen Inliner)
Spital-, Woll-, Philipp-Hepp- und Stärkstraße (Kanalbaumaßnahme offene Bauweise)
Spitalstraße (Planung und Voruntersuchungen)
Kennel- bis Kammgarnstraße

Kernstadt

Bauprogramm 2022 - 2025

Verkehrsanlage
Abschnitt
Neue Stadtmitte: Fruchthallstraße und Burgstraße
Von K in Lautern bis Spittel-/Martin-Luther-Straße -
Helenen- und Wolpertstraße (Kanalbaumaßnahmen)
Aalstraße, Adolph-Kolping-Platz, Bad-, Barbarossa-, Bienen-, Bismarck-, Bruch-, Conrad-, Fabrik-, Hecht-, Heinrich-Heine-, Hummel-, Lutzer-, Papiermühl-, Quellen-, Scheffel-, Schubert- und Wilhelmstraße (Kanalbaumaßnahmen im Inlinerverfahren)
Beethovenstraße
Richard-Wagner- bis Eisenbahnstraße -
Baumstraße
Schaffnerstraße
Brahmsstraße
Richard-Wagner- bis Beethovenstraße -
Tulpenstraße
Lilienstraße
Hochsandstraße
Trippstadter Straße
Logen- bis Katharinenstraße -

Dementsprechend werden z. Zt. nur die beitragspflichtigen Grundstücke, die in den Abrechnungseinheiten Kotten,  Grübentälchen, Morlautern, Hohenecken, Dansenberg und Siegelbach liegen, Bescheide über wiederkehrende Beiträge erhalten.

Die Investitionsprogramme unterliegen einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung. Sofern aus technischen, haushalterischen oder sonstigen Gründen eine Änderung/Fortschreibung ergeben, ist diese jederzeit möglich. Aus dem Investitionsprogramm können keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.

Vorausleistungsberechnung

Die gesamten Kosten der Baumaßnahmen innerhalb des mehrjährigen Bauprogrammes werden geschätzt und auf die Jahre gleichmäßig verteilt. Diese Prognosezahlen dienen zur Berechnung der jährlichen Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag, der jedes Jahr mit einem neuen Jahresbescheid an die Anlieger verschickt werden wird. Weichen nach Ablauf des Bauprogramms die tatsächlichen von den erwarteten beitragspflichtigen Aufwendungen ab, ist das Beitragsaufkommen in den folgenden Jahren auszugleichen oder zurückzuzahlen.

Beitragspflichtig sind nach der Ausbaubeitragssatzung alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit liegenden Verkehrsanlage haben.

Grundstücksbezogenes Heranziehen wie bisher

Die Kriterien, zu welchen jedes Grundstück herangezogen wird, haben sich gegenüber dem einmaligen Beitrag nicht geändert. Auch beim wiederkehrenden Beitrag sind hierzu Grundstücksfläche, Vollgeschosszuschlag und evtl. Nutzungsartzuschläge grundlegend.

Verschonungsregelung

Für Grundstücke, die in der Vergangenheit bereits Erschließungsbeiträge oder einmalige Ausbaubeiträge, bzw. Beträge aufgrund Erschließungsverträge/Ablöseverträge, gezahlt haben, gilt die sog. Verschonungsregelung, sodass diese Grundstücke erst nach einer bestimmten Frist zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden. So werden Grundstücke erstmals nach

20 Jahren       bei damaliger kompletten Herstellung der Verkehrsanlage

15 Jahren       bei damaliger alleiniger Herstellung der Fahrbahn

10 Jahren       bei damaliger alleiniger Herstellung des Gehwegs

5 Jahren         bei damaliger alleiniger Herstellung der Beleuchtung/Straßenoberflächenentwässerung

zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen.

Einnahmen sind zweckgebunden

Die gesamten Einnahmen aus den wiederkehrenden Beiträgen sind zweckgebundene Einnahmen für die jeweiligen Ausbaumaßnahmen. Sie dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden.

Was tun beim Grundstückskauf oder -verkauf?

Wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung verkaufen, wird im notariellen Kaufvertrag eine Vereinbarung getroffen, wie mit der Zahlung von laufenden Kosten (u. a. wiederkehrende Beiträge) des Grundstücks/Grundstückteils verfahren werden soll. Das ist eine rein privat­rechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.

Der Beitragsbescheid bleibt bis zur tatsächlichen Grundbuchumschreibung weiterhin be­stehen, denn nach den landesrechtlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) ist die-/derjenige Beitragsschuldner/-in, die/der zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen war. Das bedeutet, dass während eines Jahres keine Änderung des Beitragsbescheides bzw. der Redu­zierung der Beitragsschuld erfolgen kann.

Sie können sich somit nach der vertraglichen Regelung im Kaufvertrag richten und sich mit dem Käufer bezüglich der Zahlung der wiederkehrenden Beiträge einigen. Dabei ist es uner­heblich, ob der Käufer die zukünftigen Forderungen direkt an die Stadtkasse (unter Angaben des bisherigen Kassenzeichens) bezahlt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass bei verzögerter Zahlung die Mahnung bzw. weitere Vollstreckungsmaßnahmen an den bisherigen Eigentü­mer gehen.

Gerne können Sie uns jedoch vorab mitteilen, wenn Sie Ihr Grundstück bzw. Ihre Wohnung verkauft haben; wir vermerken die geplante Änderung in unserem System. Sobald eine Umschreibung im Grundbuch erfolgt, werden die neuen Eigentümer in unsere Software eingetragen und der nächste Bescheid geht dann automatisch an die neuen Eigentümer.

Beiträge bezahlen

Die Beiträge können direkt zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen überwiesen werden, per Dauerauftrag gezahlt oder auch per Einzugsermächtigung angewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Konto-Nr. der Stadtverwaltung geändert hat:
Die neue BIC lautet: MALADE51KLK
Die neue IBAN lautet: DE39 5405 0220 0000 1146 60
 

Beiträge abbuchen lassen

Gerne können Sie die wiederkehrenden Beiträge bequem und rechtzeitig von Ihrem Konto abbuchen lassen. Die entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie hier.

Haben sich weitere Änderungen ergeben?

Bitte unterrichten Sie uns auch über die Änderung beitragsrelevanter Daten (wie Wohnungswechsel, Sterbefälle, Gewerbean- und -abmeldungen, da wir diese Änderungen nicht automatisch erhalten.

Weitere Fragen?

Ihre Fragen zum Thema "wiederkehrende Beiträge" beantworten wir gerne auch persönlich. Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung finden Sie rechts auf dieser Seite oder auf Ihrem Beitragsbescheid.

Weitere Informationen

Alles Wissenswerte über die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau können Sie hier nachlesen: