Reisepass (e-Pass)

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer in ein anderes Land verreist, benötigt grundsätzlich einen Reisepass. Für viele Länder – vor allem innerhalb der Europäischen Union – genügt für die Einreise und die Dauer des Aufenthaltes bereits ein gültiger Personalausweis. Für Kinder genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Die aktuellen Einreisebestimmungen andrer Staaten können Sie der Homepage des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. In den Reisepässen werden so genannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert. Seit 01.11.2005 wurde zunächst das digitale Passfoto, ab 01.11.2007 werden ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich die Fingerabdrücke erfasst. Ausführliche Informationen und Hinweise sowie insbesondere die neue verbindliche Fotomustertafel können Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Innern abrufen.

Voraussetzungen
Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Hauptwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein.

Bei Minderjährigen unter 18 Jahren muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Bei nicht getrennt lebenden und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es jedoch, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint und schriftlich erklärt, dass der andere Elternteil mit der Antragstellung einverstanden ist.

Bei getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist nur der sorgeberechtigte Elternteil antragsberechtigt, bei dem das minderjährige Kind unter 18 Jahren mit alleinger oder Hauptwohnung wohnhaft gemeldet ist. Eine Antragstellung mit Vollmacht ist nicht möglich. Bei diesbezüglichen Fragen setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit dem Bürgercenter in Verbindung.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann in Ausnahmefällen beim Vorliegen einer Zustimmung der Hauptwohnsitzmeldebehörde ein Reisepass von einer unzuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Der wichtige Grund ist nachzuweisen.

Wegen der notwendigen Unterschrift und der Überprüfung der Identität muss der Antragsteller persönlich erscheinen (auch der Jugendliche unter 18 Jahren).

Hinweise
Der Antrag für einen Reisepass wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, sollten vorsorglich Geburts-, Heiratsurkunde oder Stammbuch mitgebracht werden. Dies dient der korrekten Ausstellung des Reisepasses. Bei künftigen Anträgen – auch für Personalausweise – ist dann die Vorlage einer solchen Urkunde entbehrlich. Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragssteller den Reisepass früher, kann ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden. Sie erhalten dabei das Dokument spätestens am 4. Werktag nach der Antragstellung. Ist eine rechtzeitige Ausstellung des Express-Reisepasses nicht möglich, kann ausnahmsweise ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Für Geschäftsleute und Vielreisende kann auf Antrag ein Reisepass mit 16 zusätzlichen Seiten für Visaeinträge ausgestellt werden (48-Seiten-Pass).

www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de
www.bmi.bund.de


Notwendige Unterlagen

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35x45 mm, ohne
Rand) entsprechend der Fotomustertafel (s. Link unter „Internetadressen“).

Soweit vorhanden sind bisheriger Reisepass und/oder Kinderreisepass mitzubringen.

Wird erstmals ein Reisepass beantragt, sind zum Nachweis der Identität sonstige Identitätspapiere vorzulegen, z. B Geburts-, Heiratsurkunde, Stammbuch, Personalausweis.

Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss vorzulegen.

Bei Spätaussiedlern sind zusätzlich der Registrierschein, die Bescheinigung über die Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und Bescheinigung über Namensänderung mitzubringen.


Gebühren

Reisepass unter 24. Lebensjahr 37,50
Reisepass ab 24. Lebensjahr 70,00
Zuschlag f. Reisepass i. Expressverfahren 32,00
Zuschlag f. Reisepass m. 48 Seiten 22,00

 


Rechtsgrundlagen

Passgesetz, Passverordnung


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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