Parkraumbewirtschaftung

Da in der Innenstadt von Kaiserslautern die Nachfrage nach Parkplätzen größer ist als das Angebot, gibt es in Kaiserslautern die Parkraumbewirtschaftung mit 2 Tarifzonen.

Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist eine effiziente Nutzung des vorhandenen Parkraumangebotes durch Gebührenpflicht. Dadurch wird erreicht, dass die vorhandenen Parkplätze insbesondere den Kunden, Besuchern und  den Bewohnern der Innenstadt zur Verfügung stehen.  Durch die Begrenzung der Parkzeit in der Kernzone wird zudem der Umschlag je Parkplatz erhöht.

Insgesamt verfolgt die Parkraumbewirtschaftung das Ziel, die Innenstadt als Einkaufs- und Wohnstandort zu stärken und damit ihre Attraktivität auch langfristig zu sichern. Daneben soll sie den Anreiz zur Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie Bus, Bahn, Fahrrad und zu Fuß gehen, erhöhen.

Innerhalb der Parkraumbewirtschaftung gilt auf allen öffentlichen Parkflächen (z. B. am Straßenrand oder auf Parkplätzen) des jeweiligen Gebietes ein eingeschränktes Haltverbot. Durch das Lösen eines gültigen  Parkscheines am Parkscheinautomaten oder auf dem Smartphone (Handyparken), dem Auslegen eines gültigen Parkausweises oder sonstigen gültigen Genehmigungen hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs,  wird von diesem Haltverbot eine Ausnahme gestattet. Die Gebührenpflicht besteht an allen Werktagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Parkzonenschild © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Parkraumzonen und Gebühren

In der Kernzone (Zonen 1-3), also der unmittelbaren Innenstadt beträgt die Parkgebühr je 30 Minuten 1,00 EUR. Die Höchstparkdauer ist auf drei Stunden begrenzt.

In der Randzone (Zonen 4-12), also den innenstadtnahen Wohngebieten, beträgt die Parkgebühr je 60 Minuten 1,00 EUR. Eine Beschränkung der Höchstparkdauer besteht nicht. Ein Parkschein für den gesamten Tag kostet 5,00 EUR.

Für den Bereich Messeplatz beträgt die Parkgebühr für 3 Stunden 0,50 EUR, der Tagestarif beträgt 1,00 EUR, die Woche von Montag bis Samstag beträgt 4,00 EUR. Ein Sonderparkausweis kostet 150,00 EUR im Jahr.
Auf den Parkplätzen der Gartenschau GmbH beträgt die Parkgebühr von Montag  bis Sonntag von 08:00 – 22:00 Uhr,  3,00 EUR.

Für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ist das Parken an Ladesäulen während des Ladevorgangs (maximal 3 Stunden)  bei Auslage einer Parkscheibe gebührenfrei.

Parkausweis für Bewohner

Fragen Sie bei Ihrer An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes unsere Mitarbeiter nach dem Bewohnerparkausweis - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises innerhalb der Parkraumbewirtschaftung haben nur diejenigen, die in dem Bereich meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert sind und auch tatsächlich dort wohnen und über keinen eigenen Stellplatz oder Garage verfügen. Grundsätzlich erhält jeder Bewohner  nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm überwiegend genutztes Fahrzeug. Der Hauptwohnsitz bestimmt das Parkgebiet. Auf Grund der großzügigen Gebietszuschnitte entfällt die Möglichkeit ein benachbartes Gebiet auszuwählen.  Der Bewohnerparkausweis ist je nach Wunsch ein oder zwei Jahre gültig. Entsprechend der Geltungsdauer beträgt die Ausstellung 200,00 EUR oder 400,00 EUR.

Verkehrsparkschild mit Bewohnerparkenhinweis © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern



Anträge für Bewohnerparkausweise sind im Bürgercenter des Rathauses erhältlich, können aber auch auf hier abgerufen und ausgefüllt werden. Sie sind unter folgender Adresse zu finden:

Bewohnerparkausweis (Erstantrag Onlineverfahren)

Für Informationen zum Bewohnerparkausweis wenden Sie sich bitte an das Bürgercenter (Telefon: 0631 365-2538 / -4076 / -2502 / -4506)