Ortsvorsteher/ -beiräte

Aufgrund der Hauptsatzung der Stadt Kaiserslautern (§ 9 ) bestehen in der Stadt insgesamt neun Ortsbezirke. Jeder Ortsbezirk hat einen Ortsbeirat. Die Ortsbeirate bestehen jeweils aus 15 direkt gewählten Beiratsmitgliedern und einem bzw. einer direkt gewählten Ortsvorsteher/In. Dieser/diese kann nach Bedarf Sitzungen des Ortsbeirates einberufen.

Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Anregung, Beratung und Mitgestaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates anzuhören.

Nach dem Ortsrecht (§ 11 der Hauptsatzung) vertritt der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin die Belange des Ortsbezirkes gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Dieser ist daher befugt, an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen und das Wort zu ergreifen, sofern Angelegenheiten des Ortsbezirkes erörtert werden.

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder Einwohner kann deshalb als Zuhörer am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen. Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung, findet eine Einwohnerfragestunde statt. Hier können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung an den Vorsitzenden gestellt werden.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sind die Sitzungen öffentlich bekannt zu machen. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß der Hauptsatzung im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern.

Ortsbezirke mit Ortsvorstehern und -beiräte