Hilfe zu den Online-Dienstleistungen der KFZ-Zulassung

Man steht vor mehreren möglichen Wegen

Was ist online möglich?

 

  • Neuzulassung
    • fabrikneues Fahrzeug
    • keine Vorhalter
  • Wiederzulassung
    • nur auf denselben Halter
    • nur gleiches/vorheriges Kennzeichen bei Online-Vorgang
    • das Kennzeichen muss auf das Fahrzeug reserviert sein. Kann Online nur bei Außerbetriebsetzung entschieden werden.
  • Umschreibung
    • mit Vorhalter
    • wird auf anderen Halter umgeschrieben
    • Umzug aus anderem Zulassungsbezirk bei gleichem Halter (vergleichbar mit Adressänderung)
    • „Gebrauchtwagen“
    • Kennzeichenmitnahme aus anderem Zulassungsbezirk möglich
  • Adressänderung
    • Z. B. bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirkes
  • Außerbetriebsetzung
    • Fahrzeug „abmelden“
    • Sollte zur eigenen Sicherheit vor einem Verkauf gemacht werden

 

Was muss ich tun?

  1. Wählen Sie den von Ihnen gewünschten Vorgang aus der folgenden Dienstleistungsliste der KFZ-Zulassungsstelle aus. Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Unterlagen und auch über Voraussetzungen für die online Beantragung.

    Sie finden diese Liste auch auf der Seite des Amtes für Kfz-Zulassungen.
  1. Bei jeder Dienstleistungsbeschreibung werden die benötigten Anträge im Abschnitt "Formulare" aufgelistet.
    Für die Online-Beantragung klicken Sie auf das entsprechende Formular (hier z.B. "KFZonline - Online-Beantragung von Umschreibungen / Wiederzulassungen / Neuzulassungen und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen") und anschließend auf "Formular anzeigen". Auf diesem Weg gelangen Sie in das Online-Portal KFZonline.

    Sie können jedoch auch den Link https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline anklicken, um das Portal direkt aufzurufen.
001formulare

 

  1. Sie befinden sich nun im Online-Portal KFZonline.
    Wählen Sie Ihr Anliegen aus. Hier exemplarisch die Umschreibung.
002ikfdl

 

 

  1. Zu jedem Vorgang gibt es bestimmte Voraussetzungen, welche für die Online-Abwicklung Ihres Anliegens erfüllt sein müssen. Diese werden hier angezeigt. Weiterhin finden Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung  (die Dienstleistungsübersicht finden Sie auf dieser Seite oben) eine Übersicht welche Dokumente für welche Dienstleistung benötigt werden.
003ikfzvoraussetzungen

 

Mit „Weiter“ starten Sie das Einlesen der Antragssteller- bzw. Ihrer Personendaten.

 

  1. Die Personendaten werden an dieser Stelle aus Ihrem Personalausweis mit Hilfe der AusweisApp2 ausgelesen. Klicken Sie dazu auf das AusweisApp2-Symbol 004eperso
005ikfzantragsteller

Bildbeschreibung: Ansicht der Antragstellerdaten an einem PC/Mac)

 

  1. In einem neu geöffneten Fenster wird erneut ein Klick auf das AusweisApp2-Symbol getätigt 004eperso
    Es öffnet sich nun die auf Ihrem Endgerät installierte AusweisApp2

 

INTERESSANT!

007ausweisapp2

Alternativ kann die Ausweis-Funktion auch mit einem Smartphone durchgeführt werden – es ist dann kein Kartenlesegerät notwendig. Hier ist dann jedoch die gesamte Eingabe des Zulassungsvorgangs auch über das Smartphone zu machen. Die AusweisApp2 ist kostenlos im PlayStore und AppStore erhältlich. Das Smartphone muss allerdings über einen sogenannten NFC-Chip verfügen.

Schauen Sie in den Einstellungen Ihres Smartphone nach diesem Zeichen:

006nfcchip

Der einzige Unterschied in der Verwendung ist, dass das Smartphone auf den Ausweis gelegt wird.

Da der NFC-Chip auf sehr kurze Distanz arbeitet, kann es sein, dass z. B. der Ausweis nicht am unteren oder oberen Teil des Smartphones gescannt werden kann – abhängig davon, wo der Chip genau verbaut ist.

 

008ausweisapp2uebersicht008ausweisapp2uebersicht Smart.png

Bildbeschreibung: Fenster der AusweisApp2 mit Übersicht, welche Daten von wem ausgelesen werden, links PC/MAC, rechts Smartphone

Hier sehen Sie, wer welche Daten abfragt. Die KommWis-Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH, wie hier zu sehen, ist der Betreiber des Online-Portals und vertraglich mit der Stadtverwaltung Trier verknüpft. Klicken Sie auf Jetzt ausweisen (oder Weiter zur PIN-Eingabe) und geben Sie Ihren PIN des Personalausweises ein.

 

  1. Es öffnet sich anschließend ein neues Browser-Fenster in dem Sie mit "Weiter“ zum Online-Portal weiter- bzw. zurückgeleitet werden. Sollte dies nicht automatisch funktionieren, wechseln sie manuell auf das Fenster in welchem der Online-Vorgang läuft. Die Daten sollten dann übernommen werden.

 

  1. Unter Umständen ist noch manuell das Geschlecht auszuwählen.

 

  1. Im folgenden Schritt geben Sie bitte die Fahrzeugdaten an. Bitte beachten Sie, dass je nach Vorgang weniger Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die hier gezeigte Umschreibung hat jedoch die umfänglichsten Eingabemöglichkeiten und wird exemplarisch behandelt.
009ikfzantragsdaten

Bildbeschreibung: Eingabe der fahrzeugbezogenen Daten sowie der Versicherungs- und Kfz-Steuer relevanten Daten

Neues Kennzeichen:

Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie

  • das bisherige Kennzeichen weiterverwenden möchten (bei Umschreibung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsbezirkes Trier kann auch das auswärtige Kennzeichen weiterverwendet werden)
  • ein beliebiges Zufallskennzeichen möchten
  • ein Wunschkennzeichen auswählen möchten
  • ein bereits reserviertes Kennzeichen verwenden möchten

Bisheriges Kennzeichen:

Geben Sie hier das zuletzt verwendete Kennzeichen des Fahrzeuges ein (Dieses ist auf den Fahrzeugpapieren zu finden)

Halter:

Hier müssen Sie auswählen, ob Sie oder jemand anderes der letzte eingetragene Halter des Fahrzeuges war.

Sicherheitscodes:

Schilder:

Wenn Sie einen PKW zulassen möchten, sind regelmäßig (Ausnahmen vorbehalten) zwei Kennzeichenschilder auf dem Fahrzeug anzubringen. Handelt es sich z. B. um ein Motorrad/Quad/o.ä. wählen sie hier bei der Anzahl nur ein Kennzeichen aus, je nachdem wie viele Schilder auf dem Fahrzeug montiert waren.

Nebenan können Sie dann die Sicherheitscodes von den beiden Plaketten eingeben. Diese Felder sind bei einer Umschreibung keine Pflichtfelder und können leer bleiben. Dazu ziehen Sie die Aufkleber-ähnlichen Plaketten vorsichtig von den Schildern ab. Diese werden hiermit entwertet und können nicht mehr wiederverwendet werden. Es wird eine Fläche (Landeswappen) freigelegt, welche vorsichtig freigekratzt werden kann, um den 3-stelligen Sicherheitscode freizulegen.

ACHTUNG

: Wenn Sie eine Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel vornehmen und die auswärtigen Kennzeichen weiterverwenden möchten, um direkt losfahren zu können, entfernen/zerstören Sie die Plaketten bitte NICHT.

010plakunbesch
Unbeschädigt
011plakabziehen
Oberschicht abziehen
012plakfrei
Wappen freikratzen
13plakcode
3-stelliger Sicherheitscode

 

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. ugs. Fahrzeugschein bzw. der kleinere Teil):

Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie einen grün umrandeten Aufkleber. Die graue Fläche kann freigekratzt werden. Es wird ein 7-stelliger Sicherheitscode freigelegt. Bitte Groß-/Kleinschreibung bei der Eingabe beachten.

013plakbesch

Bildbeschreibung: freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bzw. ugs. Fahrzeugbrief bzw. der etwas größere DIN A4 Teil)

Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich ein vergleichbarer Aufkleber mit grüner Umrandung. Nur das hier die oberste Schicht wie ein Aufkleber abgezogen werden muss und ein 12-stelliger Code freigelegt wird, welcher mit einem „B“ beginnt.

 

Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrzeug-Ident-Nummer):

Hier geben Sie bitte die Fahrzeugidentifikationsnummer (auch Fahrgestellnummer genannt) ein. Diese ist auf der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Buchstaben „E“ oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Ziffer „4“ zu finden.

Versicherung:

Geben Sie hier die 7-stellige eVB-Nummer ein, welche sie von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten haben.

Bankdaten:

Damit die Kfz-Steuer vom Zoll abgebucht werden kann, müssen Sie hier Angaben zu Ihrem Bank-Konto machen.

 

  1. Im nächsten Schritt 4 des Online-Vorgangs können Sie die Auswahl für Ihre Kennzeichen treffen – je nach dem was Sie in Schritt 3 bei „neues Kennzeichen“ ausgewählt haben.

 

  1. Im 5. Schritt werden Ihnen die Daten nochmals zur Überprüfung angezeigt. Bitte wählen Sie einen von Ihnen bevorzugten Zahlungsanbieter für die Zahlung der Zulassungsgebühren aus. Sie werden dann auf dessen Website weitergeleitet, damit Sie die Zahlung autorisieren können.

 

  1. Nach dem Bezahlvorgang erhalten Sie im Portal eine Bestätigung, dass der Vorgang entweder

 

  • von der Zulassungsbehörde weiterverarbeitet werden muss

oder

 

  • abgeschlossen ist und Sie den vorläufigen Zulassungsbescheid bitte mit Klick auf die Schaltfläche „Download“ herunterladen sollen. Bitte lesen Sie diesen sorgfältig durch. Dies ist für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens sehr wichtig. In diesem ist ein PIN benannt, der wiederum in dem Portal eingegeben und bestätigt werden muss. Erst dann erfolgt eine ordnungsgemäße Verarbeitung Ihres Vorgangs.

Dies erfolgt derzeit nur bei den folgenden Vorgängen:

  • Außerbetriebsetzung
  • Umschreibung mit Halterwechsel und mit Kennzeichenmitnahme. Führen Sie hierbei den heruntergeladenen Bescheid immer mit, solange Sie die Fahrzeugpapiere noch nicht per Post von der Zulassungsbehörde erhalten haben.

 

Was passiert anschließend?

Je nach Anliegen erfolgt die Verarbeitung sofort und vollautomatisiert oder muss von der Zulassungsbehörde weiter verarbeitet werden.

D. h. bei einer Online-Außerbetriebsetzung gilt das Fahrzeug sofort mit Abschluss des Online-Vorgangs als abgemeldet.

Bei einer Online-Neuzulassung, Online-Umschreibung mit neuen Kennzeichen, Online-Wiederzulassung bzw. Änderung der Adresse müssen durch die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten ausgestellt werden. Diese werden Ihnen im Anschluss über den Postweg zugesandt. Die weiteren Schritte, wie das Verkleben der Plaketten auf die Kennzeichenschilder, werden Ihnen in einer Anlage dieser Postsendung erläutert. Die Übermittlung der Unterlagen kann 3-5 Arbeitstage nach Abschluss des Online-Vorgangs dauern.

Bitte beachten Sie auch, dass die Kennzeichenschilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen ist weiter unten in diesem Dokument zu finden. Diese Information erhalten Sie auch erneut mit den restlichen Unterlagen per Post.

Im Falle einer Umschreibung mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme gilt der heruntergeladene Bescheid als vorläufiger Zulassungsbescheid und das Fahrzeug darf direkt auf öffentlichen Straßen bewegt werden sofern die Plaketten nicht beschädigt/entwertet sind! Führen Sie den vorläufigen Bescheid daher in Ihrem Fahrzeug mit. Sie erhalten die endgültigen Zulassungs-Dokumente von der Zulassungsbehörde im Nachgang per Post.

 

Kontakt

Sollten Sie Fragen oder Anregungen bezüglich der Online-Vorgänge haben, können Sie uns gerne über die Behördennummer Tel.: 115 erreichen oder Ihre Frage direkt an zulassungsstelle@kaiserslautern.de richten. Wir sind immer bemüht den Service für unsere Kunden zu verbessern und freuen uns über jede Rückmeldung.

Bei Problemen senden Sie uns bitte auch, falls vorhanden, die Fehlermeldung zu (in Text- oder Bildform/Screenshot), damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

 

Ihre Zulassungsbehörde Kaiserslautern

 

Häufige Fehlermeldungen

Fehler: sinngemäß „Zulassungsbehörde Trier nicht zuständig“.

Fehler: sinngemäß „ZB2 befindet sich in einem Zulassungsverfahren“

Fehler: sinngemäß „Es liegen dem Kraftfahrtbundesamt keine Technikdaten vor“

Fehler: sinngemäß „Abweichungen in der Versicherungsbestätigungsnummer“

Fehler: sinngemäß „Die Sicherheitscodes sind nicht korrekt“

Fehler: sinngemäß „Es liegt keine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor“

 

Anlage Kennzeichengrößen

Grundsätzliche Anmerkung:

Wie sind Kennzeichen aufgebaut?

 

KLAA11
Unterscheidungszeichen des ZulassungsbezirksErkennungsnummer des Fahrzeuges Buchstaben                /                 Zahlen

 

Sie haben Fragen zur Größe der amtlichen Kennzeichen?

Bei der Zulassung von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob nicht ein kleineres Kennzeichen zugeteilt werden kann. Das genaue Aussehen der Kennzeichen, also Muster und Maße, ist in der Anlage 4 zu § 10 FZV  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verbindlich festgelegt.

Für alle Fahrzeuge ist grundsätzlich die Mittelschrift zu verwenden. Kennzeichen in fetter Engschrift dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

 

Welche Maße sind möglich?

  1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

 

  1. einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

    014kennzeinm

     
  2. zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

    015kennzzweiz


    ​​
  3. verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

    016kennzverklzwei

 

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

 

  1. Das Kraftradkennzeichen wurde als Option eingeführt, diese Kennzeichenart darf nur Krafträdern zugeteilt werden.
    ​ ​
    017kennzkraft

     

:wrapblock>Darf ich die Kennzeichenart für ein Kraftrad wählen?
JA, Sie können sich für ein Kraftradkennzeichen entscheiden oder für ein „normales“ zweizeiliges Kennzeichen mit Mittelschrift, jedoch muss die Erkennungsnummer vierstellig sein.


Wie breit werden diese Kennzeichen?

K

raftradkennzeichen - verkleinerte Schrift (vierstellige Erkennungsnummer): Die Mindestbreite beträgt: 180 mm


Die Höchstbreite beträgt: 220 mm


Die Höhe ist festgelegt auf: 200 mm (zweizeilig)

Rechtsgrundlagen:

§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 4 zu § 10 (FZV)

Bei Fragen zu den zulässigen Kennzeichengrößen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern.

Tel.:           0631-365-2927
E-Mail:       zulassungsstelle@kaiserslautern.de