Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
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Anlage Kennzeichengrößen
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Mit „Weiter“ starten Sie das Einlesen der Antragssteller- bzw. Ihrer Personendaten.
Bildbeschreibung: Ansicht der Antragstellerdaten an einem PC/Mac)
INTERESSANT!
Alternativ kann die Ausweis-Funktion auch mit einem Smartphone durchgeführt werden – es ist dann kein Kartenlesegerät notwendig. Hier ist dann jedoch die gesamte Eingabe des Zulassungsvorgangs auch über das Smartphone zu machen. Die AusweisApp2 ist kostenlos im PlayStore und AppStore erhältlich. Das Smartphone muss allerdings über einen sogenannten NFC-Chip verfügen.
Schauen Sie in den Einstellungen Ihres Smartphone nach diesem Zeichen:
Der einzige Unterschied in der Verwendung ist, dass das Smartphone auf den Ausweis gelegt wird.
Da der NFC-Chip auf sehr kurze Distanz arbeitet, kann es sein, dass z. B. der Ausweis nicht am unteren oder oberen Teil des Smartphones gescannt werden kann – abhängig davon, wo der Chip genau verbaut ist.
Bildbeschreibung: Fenster der AusweisApp2 mit Übersicht, welche Daten von wem ausgelesen werden, links PC/MAC, rechts Smartphone
Hier sehen Sie, wer welche Daten abfragt. Die KommWis-Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH, wie hier zu sehen, ist der Betreiber des Online-Portals und vertraglich mit der Stadtverwaltung Trier verknüpft. Klicken Sie auf Jetzt ausweisen (oder Weiter zur PIN-Eingabe) und geben Sie Ihren PIN des Personalausweises ein.
Bildbeschreibung: Eingabe der fahrzeugbezogenen Daten sowie der Versicherungs- und Kfz-Steuer relevanten Daten
Neues Kennzeichen:
Bitte wählen Sie hier aus, ob Sie
Bisheriges Kennzeichen:
Geben Sie hier das zuletzt verwendete Kennzeichen des Fahrzeuges ein (Dieses ist auf den Fahrzeugpapieren zu finden)
Halter:
Hier müssen Sie auswählen, ob Sie oder jemand anderes der letzte eingetragene Halter des Fahrzeuges war.
Sicherheitscodes:
Schilder:
Wenn Sie einen PKW zulassen möchten, sind regelmäßig (Ausnahmen vorbehalten) zwei Kennzeichenschilder auf dem Fahrzeug anzubringen. Handelt es sich z. B. um ein Motorrad/Quad/o.ä. wählen sie hier bei der Anzahl nur ein Kennzeichen aus, je nachdem wie viele Schilder auf dem Fahrzeug montiert waren.
Nebenan können Sie dann die Sicherheitscodes von den beiden Plaketten eingeben. Diese Felder sind bei einer Umschreibung keine Pflichtfelder und können leer bleiben. Dazu ziehen Sie die Aufkleber-ähnlichen Plaketten vorsichtig von den Schildern ab. Diese werden hiermit entwertet und können nicht mehr wiederverwendet werden. Es wird eine Fläche (Landeswappen) freigelegt, welche vorsichtig freigekratzt werden kann, um den 3-stelligen Sicherheitscode freizulegen.
ACHTUNG
: Wenn Sie eine Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel vornehmen und die auswärtigen Kennzeichen weiterverwenden möchten, um direkt losfahren zu können, entfernen/zerstören Sie die Plaketten bitte NICHT.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. ugs. Fahrzeugschein bzw. der kleinere Teil):
Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie einen grün umrandeten Aufkleber. Die graue Fläche kann freigekratzt werden. Es wird ein 7-stelliger Sicherheitscode freigelegt. Bitte Groß-/Kleinschreibung bei der Eingabe beachten.
Bildbeschreibung: freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bzw. ugs. Fahrzeugbrief bzw. der etwas größere DIN A4 Teil)
Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich ein vergleichbarer Aufkleber mit grüner Umrandung. Nur das hier die oberste Schicht wie ein Aufkleber abgezogen werden muss und ein 12-stelliger Code freigelegt wird, welcher mit einem „B“ beginnt.
Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrzeug-Ident-Nummer):
Hier geben Sie bitte die Fahrzeugidentifikationsnummer (auch Fahrgestellnummer genannt) ein. Diese ist auf der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Buchstaben „E“ oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Ziffer „4“ zu finden.
Versicherung:
Geben Sie hier die 7-stellige eVB-Nummer ein, welche sie von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten haben.
Bankdaten:
Damit die Kfz-Steuer vom Zoll abgebucht werden kann, müssen Sie hier Angaben zu Ihrem Bank-Konto machen.
oder
Dies erfolgt derzeit nur bei den folgenden Vorgängen:
Je nach Anliegen erfolgt die Verarbeitung sofort und vollautomatisiert oder muss von der Zulassungsbehörde weiter verarbeitet werden.
D. h. bei einer Online-Außerbetriebsetzung gilt das Fahrzeug sofort mit Abschluss des Online-Vorgangs als abgemeldet.
Bei einer Online-Neuzulassung, Online-Umschreibung mit neuen Kennzeichen, Online-Wiederzulassung bzw. Änderung der Adresse müssen durch die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten ausgestellt werden. Diese werden Ihnen im Anschluss über den Postweg zugesandt. Die weiteren Schritte, wie das Verkleben der Plaketten auf die Kennzeichenschilder, werden Ihnen in einer Anlage dieser Postsendung erläutert. Die Übermittlung der Unterlagen kann 3-5 Arbeitstage nach Abschluss des Online-Vorgangs dauern.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kennzeichenschilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen ist weiter unten in diesem Dokument zu finden. Diese Information erhalten Sie auch erneut mit den restlichen Unterlagen per Post.
Im Falle einer Umschreibung mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme gilt der heruntergeladene Bescheid als vorläufiger Zulassungsbescheid und das Fahrzeug darf direkt auf öffentlichen Straßen bewegt werden – sofern die Plaketten nicht beschädigt/entwertet sind! Führen Sie den vorläufigen Bescheid daher in Ihrem Fahrzeug mit. Sie erhalten die endgültigen Zulassungs-Dokumente von der Zulassungsbehörde im Nachgang per Post.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen bezüglich der Online-Vorgänge haben, können Sie uns gerne über die Behördennummer Tel.: 115 erreichen oder Ihre Frage direkt an zulassungsstelle@kaiserslautern.de richten. Wir sind immer bemüht den Service für unsere Kunden zu verbessern und freuen uns über jede Rückmeldung.
Bei Problemen senden Sie uns bitte auch, falls vorhanden, die Fehlermeldung zu (in Text- oder Bildform/Screenshot), damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Ihre Zulassungsbehörde Kaiserslautern
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie das Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde geöffnet haben. Ausschlaggebend ist der auf dem Personalausweis gespeicherte Wohnort.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist elektronisch in Bearbeitung. Sehr wahrscheinlich liegt hier eine Verarbeitungssperre vor, sodass der Vorgang leider nicht weiter online bearbeitet werden kann. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Zulassungsbehörde.
Der Fahrzeughersteller hat die Fahrzeugdaten nicht an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) übermittelt, sodass diese nicht überprüft werden können.
Oder:
Diese Abfrage wird anhand der Fahrgestellnummer und der Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 durchgeführt. Fehlt eine dieser Angaben beim KBA kann es sein, dass kein eindeutiger Treffer gefunden werden kann. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Zulassungsbehörde.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem KFZ-Versicherer auf. Hier kann die Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) entweder entsprechend den gespeicherten Angaben auf dem Personalausweis angepasst werden oder ein „abweichender Halter erlaubt“ werden. Somit werden Unterschiede in der Schreibweise (z. B. mit 2. Vornamen etc.) ignoriert.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie die Aufkleber bzw. Kratzflächen sorgfältig freigelegt haben. Es kann sein, dass der lesbare Sicherheitscode aufgrund Produktionsmängeln falsch ist. Über den Sicherheitscodes befindet sich auch jeweils ein QR-Code. Wenn Sie diesen z. B. mit dem Smartphone scannen, sollte der korrekte Code angezeigt werden.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung hat. Die Untersuchungsdaten werden automatisch von der Prüforganisation an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) übermittelt. Wenn diese Daten dort vorliegen, kann der Online-Vorgang durchgeführt werden.
Grundsätzliche Anmerkung:
Wie sind Kennzeichen aufgebaut?
KL | AA | 11 |
Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks | Erkennungsnummer des Fahrzeuges Buchstaben / Zahlen |
Bei der Zulassung von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob nicht ein kleineres Kennzeichen zugeteilt werden kann. Das genaue Aussehen der Kennzeichen, also Muster und Maße, ist in der Anlage 4 zu § 10 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verbindlich festgelegt.
Für alle Fahrzeuge ist grundsätzlich die Mittelschrift zu verwenden. Kennzeichen in fetter Engschrift dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
:wrapblock>Darf ich die Kennzeichenart für ein Kraftrad wählen? K raftradkennzeichen - verkleinerte Schrift (vierstellige Erkennungsnummer): Die Mindestbreite beträgt: 180 mm
JA, Sie können sich für ein Kraftradkennzeichen entscheiden oder für ein „normales“ zweizeiliges Kennzeichen mit Mittelschrift, jedoch muss die Erkennungsnummer vierstellig sein.
Wie breit werden diese Kennzeichen?
Die Höchstbreite beträgt: 220 mm
Die Höhe ist festgelegt auf: 200 mm (zweizeilig)
Rechtsgrundlagen:
§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 4 zu § 10 (FZV)
Bei Fragen zu den zulässigen Kennzeichengrößen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern.
Tel.: 0631-365-2927
E-Mail: zulassungsstelle@kaiserslautern.de
Ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber mit Videoanleitungen
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