Lärmsanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn

Programm der Bundesregierung / Deutschen Bahn

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm von 2000 bis 2020 um 50 Prozent zu reduzieren. Zur Umsetzung dieser Ziele fördert der Bund aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bahnstrecken jährlich mit 100 Millionen Euro. Das Lärmsanierungsprogramm ist eine freiwillige Leistung des Bundes und wird von der Deutschen Bahn umgesetzt.

Auf Grundlage einer deutschlandweiten Prioritätenliste wird nun für Kaiserslautern eine Lärmsanierung durchgeführt. Mit Hilfe von Lärmberechnungen konnten Gebäude entlang von Schienenwegen lokalisiert werden, bei denen der Immissionsgrenzwert überschritten ist und die zukünftig einen Lärmschutz erhalten sollen.

Informationen über das Programm können der Broschüre „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ entnommen werden.

Stand der Planung

Die Lärmberechnungen für Kaiserslautern wurden bereits vom Ingenieurbüro AIT durchgeführt. Dadurch konnten Gebäude ermittelt werden, die von dem Lärmsanierungsprogramm profitieren werden. Die Gebäude, die von einer Grenzwertüberschreitung betroffen sind, können den Lageplänen (siehe Anhang) entnommen werden. Des Weiteren wurden bereits Streckenabschnitte definiert, für die eine Lärmschutzwand in Frage kommt.

Diese Planungen wurden in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen von der Deutschen Bahn vorgestellt.

Die Veranstaltungen fanden statt:

  1. am 5. März 2015 in der Aula des Burggymnasiums Kaiserslautern für den Bereich „Trippstadter Straße/Viadukt, Bahnheim/Brandenburger Straße, Reichswaldstraße“ und
  2. am 11. März 2015 im Bürgerhaus Einsiedlerhof für den Bereich „Einsiedlerhof“

Die in den Veranstaltungen vorgestellten Pläne stehen im Folgenden zur Ansicht zur Verfügung.

Planung ohne Lärmschutzwand

Planung mit Lärmschutzwand

Maßnahmen in Kaiserslautern

Folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen sind für Kaiserslautern im Rahmen der Lärmsanierung vorgesehen:

  • Lärmschutzwand (LSW) „Weilerbacher Straße“ (siehe Lagepläne 1 und 2)
    H = 2,50 m, L = 332 m, nördlich der Bahntrasse
     
  • LSW „Reichswaldstraße“ (siehe Lagepläne 7 und 8)
    H = 3,00 m, L = 462 m, nördlich der Bahntrasse
     
  • LSW „Bahnheim“ (siehe Lagepläne 7 und 8)
    H = 3,00 m, L = 721 m, südlich der Bahntrasse
     
  • LSW „Trippstadter Straße“ (siehe Lagepläne 9 und 10)
    H = 3,00 m, L = 476 m, südlich der Bahntrasse

Zusätzlich sind auch passive Lärmschutzmaßnahmen, z.B. an Gebäuden an denen trotz Lärmschutzwand die Grenzwerte überschritten werden, vorgesehen. Zur Abstimmung der Maßnahmen wird die Deutsche Bahn hierzu zu gegebener Zeit mit den jeweiligen Eigentümern Kontakt aufnehmen.

Die Realisierung der Maßnahmen wird von der Deutschen Bahn ab 2018 angestrebt.

Weitere Informationen und Fragen: Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an:

Eisenbahnbundesamt

Lärmaktionsplanung

Heinemannstraße 6

53175 Bonn