Abfallbilanz / Abfallwirtschaftskonzept

Abfallreport

Die Erstellung der jährlichen Abfallbilanz für die Stadt Kaiserslautern ist gemäß § 7 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) Aufgabe der unteren Abfallbehörde. Die Daten sind bis zum 1.April jeden Jahres dem Landesamt für Umwelt (LfU) vorzulegen. Das LfU fasst alle Abfalldaten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Siedlungsabfallbilanz Rheinland-Pfalz zusammen.

Die Abfalldaten für die Stadt Kaiserslautern werden im Abfallreport in einer Zeitreihe von 5 Jahren dargestellt. 

Untere Abfallbehörde / Abfallwirtschaftskonzept (AWIKO)

Die Stadt Kaiserslautern, als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft, ist gemäß §6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) zur Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AVVIKO) verpflichtet.

Das gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept Kaiserslautern 2020-2024 (AWIKO) wurde durch den Landkreis Kaiserslautern, der Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und der Stadt Kaiserslautern als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) verabschiedet. Die Möglichkeit ein gemeinsames AWIKO zu erstellen, ergibt sich aus § 6 Abs. 3 LKrWG. Mit dem AWIKO 2015-2020 haben die drei örE erstmals ein gemeinsames AWIKO vorgelegt.

Inhalte des aktuellen AWIKO sind die Ziel der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2020-2024 und die bereits laufenden sowie die künftig geplanten Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement. Zudem sind die vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in ihrer zeitlichen Ablage dargelegt.

Das AWIKO ist in einem übergreifenden allgemeinen Teil mit gemeinsamen Inhalten und Schnittstellen sowie jeweils eigenständige Teil für die Stadt, den Landkreis Kaiserslautern und die ZAK untergliedert.