Datenschutz Bauleitplanung

Mit diesen Datenschutzhinweisen in der Bauleitplanung und Impressum informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, im Besonderen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme oder Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens.

Sie erfahren, aus welchen Gründen wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Bauleitplanverfahren erheben, bei wem wir sie erheben und was mit Ihren Daten bei uns passiert. Darüber hinaus informieren wir Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes und benennen Ihnen Ansprechpartner/innen.

1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz?

Stadt Kaiserslautern,
Stadtverwaltung Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

vertreten durch die Oberbürgermeisterin Beate Kimmel

Telefon: +49 631 365-0
Telefax: +49 631 365-2553
E-Mail: stadt@kaiserslautern.de

2. Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?

Herr Max Speyerer
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Email: max.speyerer@kaiserslautern.de
Telefon: +49 631 365-2342
Telefax: +49 631 365-1149

3. Wer erhebt Ihre Daten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens?

Stadt Kaiserslautern
Stadtverwaltung Rathaus
Referat Stadtentwicklung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 365-1610
Telefax: +49 631 365-1619
E-Mail: stadtentwicklung@kaiserslautern.de

4. Welche Daten verarbeiten wir im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan)?

Die Stadt verarbeitet personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit einer Kontaktaufnahme oder einer Behördenanfrage von Ihnen erhalten (z. B. über unser Kontaktformular, mittels eines an uns elektronisch gerichteten Anliegens, als Anschreiben in Papierform bzw. bei einer Vorsprache oder Beantragung einer Leistung in unserer Verwaltung). Konkret werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Identifikationsdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Flurstücksnummer und Kontaktdaten des Bürgers/der Bürgerin, Anfragende/Anfragender) oder Korrespondenzdaten (z.B. Schriftverkehr mit Ihnen, BürgerInnenbetreuung). Bitte beachten Sie die gesonderten Möglichkeiten einer elektronischen formfreien Kontaktaufnahmen mit den einzelnen Referaten und Abteilungen.

5. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Datenverarbeitungsgrund

Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans) nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder eines Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein.

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Bauleitplanverfahren abgeben. Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch (BauGB) in § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann.

Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, benötigen wir Ihre persönlichen Angaben, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Wir speichern die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem verwenden wir Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.

Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

Rechtliche Grundlage

a) Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO)

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Andernfalls können wir den Antrag, die Mitteilung oder das konkrete Gesuch nicht bearbeiten.

b) Zur Erfüllung von öffentlichen Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO)

Ihre Daten werden zudem für die Wahrnehmung einer Aufgabe verarbeitet, die ggf. im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den jeweiligen Formularen und Anträgen.

c) Im Rahmen der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)

Ihre Daten sind zudem teils erforderlich, um einen (öffentlich-rechtlichen) Vertrag zwischen Ihnen als Antragsteller und uns zu schließen.

d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO)

Die Stadt unterliegt verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Datenverarbeitung nach sich ziehen. Hierzu zählen z. B. Steuergesetze in deren Zusammenhang auch eine Identitätsprüfung erfolgt, sowie in Form der gesetzlichen Buchführung, die Erfüllung von Anfragen und Anforderungen von nationalen oder ausländischen Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden sowie die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie in der Bauleitplanung.

6. An wen geben wir die Daten weiter?

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadt nur an die Referate, Abteilungen, Eigenbetriebe der Stadt oder Behörden, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, behördlichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens benötigen. Darüber hinaus erhalten externe Stellen Ihre Daten ausnahmslos nur dann, wenn diese von uns auf ihre Pflichten als Auftragsverarbeitende vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DS-GVO) und gewährleisten, dass sie Ihre Daten gemäß unseren Weisungen verarbeiten.

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die Stadt Kaiserslautern speichert Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie dies für die Erbringung der damit verbunden vertragsgegenständlichen oder gesetzlichen Leistungen erforderlich ist. Daneben unterliegt die Stadt verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert.

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Sie müssen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung nur die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung sowie zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erforderlich sind. Andernfalls ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich darüber hinaus nicht vorgeschrieben.

9. Greifen wir auf eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

10. Inwieweit nutzen wir Ihre Daten für die Profilbildung?

Die Stadt Kaiserslautern greift im Rahmen der Datenverarbeitung in einem Bauleitplanverfahren auf kein so genanntes „Profiling“ gemäß Art. 4 Nr. 4 DS-GVO zurück.

11. Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht, jederzeit eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten und das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Daneben steht Ihnen das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu, sowie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern.

Im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens können oder dürfen wir in einigen Fällen können Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Ablehnung mit.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich im Falle von Datenschutzverletzungen bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

12. Weitere Hinweise

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