Akteneinsicht

Allgemeine Informationen

Jede Baumaßnahme wird aktenkundig erfasst.

Berechtigte Personen (z.B. Eigentümer) können in die abgeschlossenen/laufenden Bauakten Einsicht nehmen und sich hiervon Kopien anfertigen lassen.

Durch eine Vollmacht des Eigentümers können Kaufinteressenten, Makler, Immobilienverwalter, Ingenieure und Architekten zu berechtigten Personen werden.

In besonderen Ausnahmefällen können bei laufenden Verfahren nicht beteiligte Dritte die Bauakte einsehen. Hierzu müssen die Personen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses Interesse besteht, wenn die nachsuchende Person mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch die Einsicht der besagten Akte ein nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat.

Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig.