Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
In Bereichen, in denen kein Bebauungsplan vorliegt oder von diesem abgewichen werden soll, wird gemäß § 66 LBauO ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ durchgeführt.
Folgende Vorhaben werden im vereinfachten Genehmigungsverfahren behandelt:
Die Bauaufsicht prüft in allen Fällen des vereinfachten Verfahrens nur, ob alle bauplanungsrechtlichen, sonstige öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie z.B. Wasserrecht, Immissionsschutz, Denkmalpflege usw. und örtliche Bauvorschriften eingehalten wurden. Eine Überprüfung gemäß Bauordnungsrecht findet nicht statt.
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist sowohl digital als auch 2-fach in Papierform einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus § 7 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO).
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Die eingesetzten Bilder mit ihren zugehörigen Bildquellen:
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