Gewässerschutz

Unter Gewässerschutz oder "Gewässeraufsicht " versteht man alle Maßnahmen, die zum Schutz der Gewässer vor vermeidbaren und unzulässigen Beeinträchtigungen vorgenommen werden

Im Rahmen des Gewässerschutzes / Gewässeraufsicht werden von der unteren Wasserbehörde im Referat Umweltschutz folgende Aufgaben wahrgenommen:
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen: Anordnung von Maßnahmen z.B. Sanierung des Schadens Betriebsbegehungen: Anpassung der Anlagen an die derzeit gültigen Bestimmungen.
Anlagestilllegungen/-änderungen: Anordnen von Untersuchungen Verstöße gegen das WHG und das LWG (z.B. illegale Anlagen an einem Gewässer, illegale Bachverlegungen, illegale Gewässerbenutzungen usw.): Verfahren für nachträgliche Sanktionierung, Beseitigung des Verstoßes durchführen, Bußgeldverfahren einleiten usw..

Standort

Referat Umweltschutz

Lauterstraße 2
Rathaus Nord (Eingang Lauterstraße)
67657 Kaiserslautern
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  • 0631 365 - 1159
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    08:00 - 13:00 Uhr