Bitte beachten Sie: Für den Aufenthalt in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Einrichtungen gilt 3G. Bei Ferienwohnungen/-häusern gibt es keine Einschränkungen.
Bei der 3G Regel gilt die Testpflicht nicht für Geimpfte, Genesene und Minderjährige.
Bei Zugang mit Testnachweis ist dieser alle 72 Stunden, gerechnet ab Vornahme der jeweiligen letzten Testung, zu erneuern.
Die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier. Die Informationen zu touristischen Aufenthalten entnehmen Sie bitte §9.
Bitte informieren Sie sich vor der Anreise bei den Beherbergungsbetrieben, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist.
Die eingesetzten Bilder mit ihren zugehörigen Bildquellen:
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
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Beachten Sie bitte abweichende Öffnungszeiten der unterschiedlichen Dienststellen.
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