Flächennutzungsplan

Die Aufgabenfelder der städtebaulichen Planungen sind vielfältig. Der Flächennutzungsplan hat zum Inhalt, die beabsichtigten Bodennutzungen für das gesamte Stadtgebiet darzustellen. Er schafft noch kein Baurecht, bildet aber die Grundlage und den Rahmen für Bebauungspläne.

Im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die auch in Zukunft Bestand haben soll, wägt der Flächennutzungsplan die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger an bebaubaren Flächen und die Interessen von Umwelt und Landschaft gegeneinander ab. Er informiert über Bereiche, die in Zukunft noch bebaut werden können und solche, die frei von jeglicher Bebauung bleiben sollen.

Hierbei unterscheidet der Flächennutzungsplan zwischen bestehenden und geplanten Bauflächen. Er stellt unter anderem die Größe sowie die Art und das Maß der baulichen Nutzungen, die Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege, die Grün- und Landschaftsstrukturen, Leitungstrassen sowie die land- und forstwirtschaftlichen Flächen dar. Der Flächennutzungsplan muss zudem die Ziele der Landesplanung, der Regionalplanung sowie die Planungen des Naturschutzes beachten.

Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Kaiserslautern und zur Planzeichnung des wirksamen Flächennutzungsplans 2025 inklusive dessen wirksamen Teiländerungen und Berichtigungen nach § 13a Baugesetzbuch.

Über die nachfolgenden Link gelangen Sie zum Flächennutzungsplan 2025 und dessen genehmigten Teiländerungen:

Informationen zum Aufstellungsverfahrens eines Flächennutzungsplans:

Während des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans bekommen die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen der Kommune zu äußern. Auch die Behörden teilen während des Planungsprozesses ihre Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanung mit. Die jeweiligen Vorschläge werden den städtischen Gremien vorgetragen, welche entscheiden, ob diese im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden. Danach beschließt der Stadtrat den Flächennutzungsplan in seiner endgültigen Fassung.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind für die Kommune und die an der Planung beteiligten Behörden verbindlich. Aus dem Flächennutzungsplan sind dann die Bebauungspläne zu entwickeln. Zum Flächennutzungsplan gehören eine Begründung, ein Umweltbericht und gegebenenfalls fachliche Gutachten. In der Begründung wird die Planung erläutert. Der Umweltbericht beinhaltet die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt.

Wirksam wird der Flächennutzungsplan in einem ersten Schritt mit der Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße sowie im zweiten Schritt durch die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern.

Für Informationen zum Thema und die Einsichtnahme in den gedruckten Flächennutzungsplan wenden Sie sich bitte an:

Ltd. Baudirektorin Dipl.-Ing. Elke Franzreb

Referatsleiterin Stadtentwicklung
Rathaus, Zimmer-Nr. 1301

Telefon:0631 365-1611

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Dipl.-Ing. Birgit Hach

Telefon:0631 365-2738

E-Mail