Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken ohne Halterwechsel

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Fahrzeug ist in einem anderen Zulassungsbezirk bereits auf den Halter zugelassen, auf den es nach Umzug in den hiesigen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll.

Diese Dienstleistung können Sie sowohl in der KFZ-Zulassungsstelle, wie auch online ab dem 1.10.2019 beantragen. Bitte lesen Sie sich hierfür die Hinweise auf dieser Seite genau durch.

 

Hinweise, wenn Sie Ihr altes Kennzeichen beibehalten möchten

Ab dem 01. Januar 2015 besteht die Möglichkeit, beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, so z.B. in eine andere Stadt, das bisherige KFZ-Kennzeichen beizubehalten.

Auch wenn Sie von der bundesweiten Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen möchten, ist eine Umschreibung des Fahrzeuges weiterhin erforderlich und unverzüglich vorzunehmen.

Bei der Mitnahme des KFZ-Kennzeichens müssen Sie als Fahrzeughalter lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung Ihrer Anschrift vorlegen. Ebenso wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt mit dem Nachweis des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos (EC-Karte oder Kontoauszug, bei Firmen auch Briefkopfbogen mit Bankdatenaufdruck) und Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. 


Hinweise, wenn Sie ein neues KL-Kennzeichen wünschen

Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen.

 

Dienstleistungen online beantragen

Bei der Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken ohne Halterwechsel wird beim Onlinevorgang zwischen drei Fällen unterschieden.

Fall 1
Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ohne Halterwechsel

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    3. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    4. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    5. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    6. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    7. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

 

Fall 2
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    3. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    4. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    5. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

 

Fall 3
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges ohne Halterwechsel und ohne Kennzeichenmitnahme

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    3. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    4. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    5. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Beantragung in der KFZ-Zulassungsstelle

Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie Ihr altes Kennzeichen beibehalten möchten

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten

 

Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie ein neues KL-Kennzeichen wünschen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur wenn aktuell zugelassen)
  • Abmeldebescheinigung nur, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
  • Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) siehe u.a. Link
  • Nachweis des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos (EC-Karte oder Kontoauszug, bei Firmen auch Briefkopfbogen mit Bankdatenaufdruck)
  • Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
  • Zulassung auf juristische Personen (z.B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und städtische Gewerbeanmeldung
  • Bisherige Schilder zur Entstempelung (falls zugelassen)

 

Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.

 

Beantragung online

Bei der Umschreibung von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken ohne Halterwechsel wird beim Onlinevorgang zwischen drei Fällen unterschieden.

 

Fall 1
Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ohne Halterwechsel

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  2. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.

 

Fall 2
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  2. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.

 

Fall 3
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges ohne Halterwechsel und ohne Kennzeichenmitnahme

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  2. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.


Formulare

Online-Beantragung von Umschreibungen / Wiederzulassungen / Neuzulassungen von Fahrzeugen
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer

(Zulassungsvollmacht nicht bei Online-Beantragungen möglich)

Zulassungsvollmacht

Gebühren

Wenn Sie das alte Kennzeichen beibehalten möchten:

Beibehaltung des alten Kennzeichens 23,90

 

Wenn Sie ein neues KL-Kennzeichen wünschen:

Umkennzeichnung 27,70
Wunschkennz. Internet / Telefon +12,80
Wunschkennz. am Zulassungstag +10,20

 

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.

 

Hinweis für die Online-Beantragung

Im Zuge der Online-Beantragung werden zusätzliche Gebühren für den Versand der Zulassungsdokumente erhoben.


Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§13 Abs. 3 FZV


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

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