Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Allgemeine Informationen

1. Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
2. Antrag auf Einbürgerung von Ausländern
3. Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
4. Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen
Art und Umfang sowie Ablauf der Verwaltungsverfahren richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Der Einleitung eines Verfahrens geht immer ein Beratungsgespräch voraus. Weitere Informationen können daher nur durch das Fachreferat erteilt werden.

Hinweise
Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 EUR. Für die Einbürgerung wird eine Gebühr in Höhe von 255,00 EUR (für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51,00 EUR) erhoben. Die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt ebenfalls 255,00 EUR. Das Verzichtsverfahren ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

Herr Maurer

Telefon:0631 365 - 4061

Fax:0631 365 - 1329

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Frau Welker

Telefon:0631 365 - 2434

Fax:0631 365 - 1329

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