Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Meldung von Nestern
Asiatische Hornisse: Das Gelb am Hinterleib, gelbe Beine und eine ansonsten dunkle Färbung sind wesentliche Erkennungsmerkmale. © Stadt Kaiserslautern
In Kaiserslautern werden - seit Herbst 2024 stark zunehmend - Asiatische Hornissen (Vespa velutina) und ihre Nester gesichtet. Die invasive Tierart stellt eine potenzielle Gefährdung für heimische Arten dar. Sie ist seit März 2025 als "etablierte Art" gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 (EU-Verordnung über invasive Arten) eingestuft.
Haben Sie ein Nest gesichtet, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Stellen Sie sicher, dass es sich tatsächlich um die Asiatische Hornisse bzw. ihr Nest handelt, und nicht um die geschützte heimische Hornisse. Merkmale und Bilder finden Sie unter dem unter 2. genannten link.
WICHTIG: Die heimische Hornisse (Vespa crabro) und ihre Nester sind geschützt und dürfen ohne Genehmigung nicht beseitigt werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die untere Naturschutzbehörde.
2. Die Meldung der Art auf der landesweiten Homepage ist nicht mehr verpflichtend. Folgen Sie bitte dennoch dem Meldeaufruf der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz und melden Sie Nester unter
https://artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse
Sie helfen damit, den Ausbreitungsstand zu beobachten und Gegenmaßnahmen in schützenswerten Gebieten besser planen und koordinieren zu können.
Unter dem Meldeaufruf befinden sich weitere wichtige Hinweise:
Woran erkenne ich die Asiatische Hornisse?
Woran erkenne ich die Nester der Asiatischen Hornisse?
Welche Verwechslungsmöglichkeiten (auch zur geschützten heimischen Hornisse) gibt es?
3. Betroffene müssen sich in der Regel selbst um die Beseitigung eines Nestes kümmern und können sich direkt an einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer wenden (Deutscher Schädlingskämpfer Verband e.v.). Für einen nachhaltigen Erfolg ist die Beseitigung der Königin bzw. Jungköniginnen wichtig. Die Beseitigung ist ohne Genehmigung zulässig. Dabei ist dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, zu beachten. Die Kosten für die Beseitigung des Nestes muss der Betroffene selbst tragen.
Die Obere Naturschutzbehörde übernimmt nur noch in Einzelfällen die Beseitigung, z.B. im Umfeld von Vorkommen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten, deren lokale Population durch die Prädation der Asiatischen Hornisse gefährdet sind, oder wenn andere konkrete Naturschutzziele gefährdet sind.
Konkrete Informationen über geeignete und sinnvolle Gegenmaßnahmen finden sich im Management- und Maßnahmenblatt des Bundesamts für Naturschutz unter "Vespa velutina nigrithorax":