Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan, der auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet wird, konkretisiert die allgemeinen Darstellungen des Flächennutzungsplans für einen örtlichen Teilbereich.

Der Bebauungsplan schafft Baurecht und hat zur Aufgabe, für einen Teilbereich im Stadtgebiet die baulichen Nutzungen zu steuern. Er setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauweise verbindlich fest. Weiterhin werden die öffentlichen Verkehrsflächen, die öffentlichen und privaten Grünflächen und die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Verkehrserschließung und die Infrastrukturausstattung. In den Bebauungsplan werden in der Regel gestalterische Vorschriften wie die Festlegung der Gebäudehöhe, der Traufhöhe, Vorgaben für die Dachneigung und die Farbe sowie das Material zur Dacheindeckung integriert. Daneben werden im Bebauungsplan unter anderem die Belange des Immissionsschutzes und der Denkmalpflege behandelt.

Eine Übersicht über alle rechtskräftigen Bebauungspläne in Kaiserslautern (Baurechtskataster) erhalten Sie mit dem nachfolgenden Link zum städtischen Geoportal.

Des Weiteren sind die rechtskräftigen Bebauungspläne in alphabetischer Sortierung unter dem nachfolgenden Link zu finden.

Die dargestellten Pläne dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) liegen bei der Stadt Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung.

Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans bekommen Bürgerinnen und Bürger mehrfach Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen der Stadt zu äußern. Auch die Behörden teilen während des Planungsprozesses ihre Stellungnahmen zur Planung mit. Die jeweiligen Vorschläge werden den städtischen Gremien vorgetragen, welche entscheiden, ob diese im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern tritt die Satzung in Kraft. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind dann für jedermann rechtsverbindlich. Zudem ist der Bebauungsplan die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

Der Bebauungsplan umfasst im Allgemeinen die Planzeichnung, die Textlichen Festsetzungen, die Begründung und den Umweltbericht. Je nach Plangebiet sind auch noch fachliche Gutachten Bestandteil eines Bebauungsplans.

Nur die im Rathaus im Referat Stadtentwicklung in Papierform vorliegenden Bebauungspläne sind für die Beurteilung eines Bauvorhabens maßgeblich.

Die vollständigen Unterlagen der Bebauungspläne in Kaiserslautern können im Referat Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung im Rathaus, 13. Obergeschoss, eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne in Papierform kostenpflichtig zu erwerben.

Für Informationen zu Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an:

Referatsleiterin Stadtentwicklung

Frau Ltd. Baudirektorin Dipl.-Ing. Elke Franzreb

Telefon: 0631 365-1611, Raum 1301

Bebauungsplanung

Herrn Dipl.-Ing. Joachim Wilhelm

Telefon: 0631 365-2683, Raum 1310


Frau Dipl.-Ing. Birgit Hach

Telefon: 0631 365-2738, Raum 1322
 

Herrn M.Sc. Markus Henn
Telefon: 0631 365-2736, Raum 1313

Herrn Dipl.-Ing. Christoph Buhles
Telefon: 0631 365-2575, Raum 1323

Frau M.Sc. Meike Steuer
Telefon: 0631 365-2579, Raum 1324

Bauberatung

Frau Dipl.-Ing. Sibylle Klein

Telefon: 0631 365-4145, Raum 1325
 

Frau M.Sc. Mara Noll

Telefon: 0631 365-2679, Raum 1325