Integrationsbeauftragter

Diese bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern im Jahr 2009 neu eingerichtete Funktion dient der Integrationsförderung von Menschen mit Migrationshintergrund und der Verbesserung des Zusammenlebens von Einheimischen und Zugewanderten. Durch ihre gesamtgesellschaftliche Aufgabe stellt sie eine der wichtigsten Aufgaben der zukünftigen Stadtentwicklung dar

Der Aufgabenbereich des Integrationsbeauftragten beinhaltet im Einzelnen:

  • die Sensibilisierung der Stadtverwaltung, des Stadtrates und der Öffentlichkeit für die Integrationsthematik

  • die Intensivierung der sektoralen Öffentlichkeitsarbeit

  • die Unterstützung, Weiterentwicklung und Vernetzung der vorhandenen Initiativen

  • die Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung

  • die Zusammenarbeit mit relevanten Behörden und Migrationsorganisationen und insbesondere mit dem Netzwerk „Migration und Integration“

  • die Entwicklung eines Leitbildes „Integration“ als Bestandteil des städtischen Integrationskonzepts

  • die Erstellung und Fortschreibung eines strategischen Integrationskonzeptes für die Stadt Kaiserslautern sowie

  • die Verwirklichung von Integrationsmaßnahmen des Integrationskonzepts und die Geschäftsführung für den Begleitausschuss zum Integrationskonzept

  • die Verbesserung des Zusammenlebens von zugewanderten Menschen und Einheimischen

  • die inhaltliche und organisatorische Betreuung des Integrationsbeirates und seiner Sitzungen

  • die Hilfestellung bei der Gewinnung von Kandidaten und zum Erreichen einer hohen Wahlbeteiligung bei den Beiratswahlen