Steuerliche Hilfen
Menschen mit Behinderungen haben häufig höhere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt und im Beruf. Um Benachteiligungen zu vermeiden, gibt es auch im Steuerrecht Nachteilsausgleiche.
Zu diesem Thema erhalten Sie nachfolgend umfassende steuerliche Informationen:
- „Steuerliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen“
herausgegeben vom Finanzamt Trier und dem Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
Sozialverband VDK Rheinland-Pfalz
- „Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern“
herausgegeben vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Rechtsratgeber des bvkm
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Kundencenter beim Finanzamt Kaiserslautern
Eisenbahnstraße 58
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 3676-0
Telefax: 0631 3676-49700
Bitte beachten Sie, dass die Stelle des kommunalen Behindertenbeauftragten erst ab 01.03.2021 wieder besetzt ist.
Für Rückfragen können Sie uns telefonisch unter der 0631 365-2280 erreichen.