Umgebungslärm

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelästigung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen. 
Durch die strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Deutschland hat die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) mit den §§47a bis f BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in nationales Recht überführt. 
Für das Gebiet der Stadt Kaiserslautern wurden die Lärmkartierungen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 durchgeführt und die Lärmaktionsplanungen 2008, 2013 und 2018 abgeschlossen.  
Mit Datum vom 01.12.2020 wurde die Zuständigkeit zur Ausarbeitung, Überprüfung und Überarbeitung von Lärmkarten und den Lärmaktionsplänen auf das Landesamt für Umwelt übertragen. 
Diese sind aktuell mit der Erstellung der Lärmkartierung 2022 und Lärmaktionsplanung 2023 befasst

Umgebungslärm

Zum Bauen in lärmbelasteten Lagen liegt für den Bereich „Soziale Stadt – Stadtteilerneuerung Innenstadtwest“ eine Lärmschutzbroschüre vor.