Umgebungslärm
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Lärmbelästigung der Bevölkerung mit einheitlichen Verfahren zu bewerten und zu bekämpfen.
Durch die strategische Lärmkartierung soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Deutschland hat die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) mit den §§47a bis f BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in nationales Recht überführt.
Für das Gebiet der Stadt Kaiserslautern wurden die Lärmkartierungen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 durchgeführt und die Lärmaktionsplanungen 2008 und 2013 abgeschlossen. Die Planung der 3. Stufe befindet sich in Aufstellung.
Zum Bauen in lärmbelasteten Lagen liegt für den Bereich „Soziale Stadt – Stadtteilerneuerung Innenstadtwest“ eine Lärmschutzbroschüre vor.
- Gesetzliche Grundlagen
- Hinweise und Empfehlungen zum Bauen in lärmbelasteten Lagen (Lärmschutzbroschüre)
- Lärmkartierung Stadt Kaiserslautern
- Lärmkartierung Land Rheinland-Pfalz
- Lärmaktionsplanung Kaiserslautern 2008
- Lärmaktionsplanung Kaiserslautern 2013
- Lärmaktionsplanung Kaiserslautern 2018
- Lärmminderungsplan Kaiserslautern-Einsiedlerhof 2003
- Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamt (EBA)