Aufenthaltserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer

Inhalt

Allgemeine Informationen

Seit 01.01.2005 gibt es in Deutschland ein neues Aufenthaltsgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Zahl der bisherigen Aufenthaltstitel auf zwei reduziert:

  • Aufenthaltserlaubnis (befristetes Aufenthaltsrecht)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht)

Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken

  • Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
  • Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
  • Familiennachzug (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
  • Humanitäre Gründe (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)

Mit dem Aufenthaltsgesetz wurden nunmehr auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet eingeführt.

Neu einreisende Ausländer werden durch Integrationskurse in ihren Eingliederungsbemühungen unterstützt."


Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den jeweiligen Einzelfall finden Sie unter der Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis" beschrieben.

Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 mit uns einen Termin, in Ausnahmefällen auch nachmittags.

Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:

Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung

 

Wichtig!
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis und Begleitdokumente für eine Verpflichtungserklärung können Sie sich hier herunterladen:
 Aufenthaltserlaubnis Antrag [100 kB]
 Ausländerbeschäftigung Vordruck
 Begleitdokument Verpflichtungserklärung [216 kB]

 

Hinweise zur Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde

Wir möchten Sie informieren, dass sich die Arbeitsabläufe der Ausländerbehörde zur Beantragung und Verlängerung jeglicher Aufenthaltsdokumente, aufgrund der aktuellen Corona-Vorgaben verändert haben.

Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden.

Vorsprachen in unserer Behörde sind nach vorheriger Terminvereinbarung wieder ohne Einschränkungen möglich und zur Verlängerung der Dokumente auch erforderlich. Der Einlass in unsere Behörde ist nur mit Termin möglich.

Aktuell steht der elektronische Terminkalender noch nicht zur Verfügung.

Wir bitten Sie deshalb, alle Anfragen zur Terminvereinbarung per E-Mail (auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de) oder Telefon (0631 365 – 2727 oder – 2828) zu stellen.

Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem
Link.

Diese sollten Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.

 

Vielen Dank & bleiben Sie gesund!
Ihre Ausländerbehörde



Rathaus Nord
Benzinoring 1 - Eingang Morlauterer Str.
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631  365 - 2727, 0631  365 - 2828
Telefax: 0631 365-1329
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung


Außenstelle an der Uni
nach Terminvereinbarung
Tel.: 0631 365-3123


Notwendige Unterlagen

Die jeweiligen Dokumente entnehmen Sie bitte der Sie betreffenden Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis".


Formulare

Aufenthaltserlaubnis Antrag

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz


Standort

Ausländerbehörde - Rathaus Nord

Hinweise zur Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde:

Wir möchten Sie informieren, dass sich die Arbeitsabläufe der Ausländerbehörde zur Beantragung und Verlängerung jeglicher Aufenthaltsdokumente, aufgrund der aktuellen Corona-Vorgaben verändert haben.

Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden.

Vorsprachen in unserer Behörde sind nach vorheriger Terminvereinbarung wieder ohne Einschränkungen möglich und zur Verlängerung der Dokumente auch erforderlich. Der Einlass in unsere Behörde ist nur mit Termin möglich.

Aktuell steht der elektronische Terminkalender noch nicht zur Verfügung.

Wir bitten Sie deshalb, alle Anfragen zur Terminvereinbarung per E-Mail (auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de) oder Telefon (0631 365 – 2727 oder – 2828) zu stellen.

Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem
Link.

Diese sollten Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.

Vielen Dank & bleiben Sie gesund!
Ihre Ausländerbehörde

Rathaus Nord
Gebäude C
(Eingang Morlauterer Straße)
Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern


Ansprechpartner

Frau Dick

Herr Adelmann


Verwandte Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis, Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug
Aufenthaltserlaubnis, Humanitäre Gründe


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