Aufenthaltserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer
Inhalt
Allgemeine Informationen
Seit 01.01.2005 gibt es in Deutschland ein neues Aufenthaltsgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Zahl der bisherigen Aufenthaltstitel auf zwei reduziert:
- Aufenthaltserlaubnis (befristetes Aufenthaltsrecht)
- Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht)
Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken
- Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
- Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
- Familiennachzug (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
- Humanitäre Gründe (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)
Mit dem Aufenthaltsgesetz wurden nunmehr auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet eingeführt.
Neu einreisende Ausländer werden durch Integrationskurse in ihren Eingliederungsbemühungen unterstützt."
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den jeweiligen Einzelfall finden Sie unter der Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis" beschrieben.
Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 mit uns einen Termin, in Ausnahmefällen auch nachmittags.
Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:
Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis und Begleitdokumente für eine Verpflichtungserklärung können Sie sich hier herunterladen:



Hinweise zur Kontaktaufnahme Ausländerbehörde in Coronazeiten
Derzeit steht der Terminkalender nicht zur Verfügung.
Anfragen stellen Sie bitte per Mail an die Ausländerbehörde.
Anträge stellen Sie bitte weiterhin per Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder per Post an
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ausländerbehörde
67653 Kaiserslautern
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Wichtig !
Teilen Sie uns im Antrag unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse mit.
Ihre Ausländerbehörde
Notwendige Unterlagen
Die jeweiligen Dokumente entnehmen Sie bitte der Sie betreffenden Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis".
Formulare
Aufenthaltserlaubnis AntragRechtsgrundlagen
Aufenthaltsgesetz
Standort
Anträge stellen Sie bitte weiterhin per Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de oder per Post an
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Ausländerbehörde
67653 Kaiserslautern
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Wichtig !
Teilen Sie uns im Antrag unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse mit.
Ihre Ausländerbehörde
Gebäude C (Eingang Morlauterer Straße)
Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2727, 0631 / 365 - 2828
- 0631 365 - 1329
- auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Fr
07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Dick
- 0631 365 - 4244
- 0631 365 - 1329
- michelle.dick@kaiserslautern.de
Herr Adelmann
- 0631 365 - 2530
- 0631 365 - 1329
- andreas.adelmann@kaiserslautern.de
Verwandte Dienstleistungen
Aufenthaltserlaubnis, AusbildungAufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug
Aufenthaltserlaubnis, Humanitäre Gründe