Aufenthaltserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer

Inhalt

Allgemeine Informationen

Seit 01.01.2005 gibt es in Deutschland ein neues Aufenthaltsgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Zahl der bisherigen Aufenthaltstitel auf zwei reduziert:

  • Aufenthaltserlaubnis (befristetes Aufenthaltsrecht)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht)

Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken

  • Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
  • Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
  • Familiennachzug (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
  • Humanitäre Gründe (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)

Mit dem Aufenthaltsgesetz wurden nunmehr auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet eingeführt.

Neu einreisende Ausländer werden durch Integrationskurse in ihren Eingliederungsbemühungen unterstützt."


Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den jeweiligen Einzelfall finden Sie unter der Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis" beschrieben.

Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 mit uns einen Termin, in Ausnahmefällen auch nachmittags.

Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:

Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung

 

Wichtig!
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigungserlaubnis und Begleitdokumente für eine Verpflichtungserklärung können Sie sich hier herunterladen:
 Aufenthaltserlaubnis Antrag [100 kB]
 Ausländerbeschäftigung Vordruck
 Begleitdokument Verpflichtungserklärung

 

Hinweise zur veränderten Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ab dem 01.08.2023

Möglichkeiten der Terminvereinbarung:

  • Per E-Mail an auslaenderbehoerde@kaiserslautern.de (Bitte immer den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse nennen).
  • Per Telefon montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0631 365-2727 oder -2828
  • Persönlich während den Öffnungszeiten unserer Behörde, montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Der Eingang unserer Behörde befindet sich dann wieder in der Morlauterer Straße neben dem Hotel Alcatraz.

Der elektronische Terminkalender steht aktuell nicht zur Verfügung.

Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail/Post eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur mit Termin möglich.

Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link. Diese müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.

Vielen Dank.

Ihre Ausländerbehörde




Rathaus Nord
Benzinoring 1 - Eingang Morlauterer Str.
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631  365 - 2727, 0631  365 - 2828
Telefax: 0631 365-1329
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung


Außenstelle an der Uni
Di + Do: nach Terminvereinbarung
Tel.: 0631 365-3123


Notwendige Unterlagen

Die jeweiligen Dokumente entnehmen Sie bitte der Sie betreffenden Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis".


Formulare

Aufenthaltserlaubnis Antrag

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz


Standort

Ausländerbehörde - Rathaus Nord

Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Dick

Herr Steinbrecher

Herr Adelmann


Verwandte Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis, Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug
Aufenthaltserlaubnis, Humanitäre Gründe


Dienstleistungsgruppen