Grabarten
Grabarten
Reihengrabstätte
Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Bestattung von einem Sarg oder einer Urne.Sie werden im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren der Reihe nach vergeben. Eine Wahl der Lage sowie eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Wahlgrabstätten
In Wahlgrabstätten können Särge und Urnen beigesetzt werden. Sie können im Todesfall für eine Nutzungsdauer von zunächst 25 Jahren erworben werden.Eine Wahl der Grablage ist möglich. Bei Wahlgrabstätten werden zwischen einstelligen und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden. Bei einer einstelligen Wahlgrabstätte können 2 Särge (tief und oben) bestattet werden sowie bis zu 8 Urnen.
Wahlgrabstätten sind verlängerbar und werden auf allen städtischen Friedhöfen angeboten.
Urnenwahlgrabstätte
In Urnenwahlgrabstätten können bis zu 8 Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beim Ersterwerb beträgt 25 Jahre.Sie sind verlängerbar.
Rasenurnengrabstätten und Rasenwahlgrabstätten
Beide Grabstätten werden im Todesfall der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von zunächst 25 Jahren vergeben. Eine Wahl der Lage ist nicht möglich.Diese Grabarten sind verlängerbar und werden auf allen Friedhöfen der Stadt, mit Ausnahme des Friedhofes in Stockborn, angeboten.
In Rasenwahlgrabstätten können 2 Erdbestattungen (tief und oben) und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. In einer Rasenurnengrabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Das Ablegen von Grabschmuck ist auf der Rasenfläche nicht gestattet. Diese wird von der Friedhofsunterhaltung gepflegt.
Urnengemeinschaftsgrab (anonym)
Die anonyme Beisetzungsstelle für eine Urne wird für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren gekauft.Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Da es sich um eine anonyme Bestattung handelt, wird eine zentrale Ablagestelle angeboten. Das Grabfeld ist als Rasenfläche angelegt und wird von der Friedhofsunterhaltung gepflegt.
Diese Grabart wird nur auf dem Hauptfriedhof angeboten.
Kinderreihengrabstätte
In dieser Grabstätte kann ein Kindersarg oder eine Kinderurne beigesetzt werden.Sie werden im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 15 Jahren der Reihe nach vergeben. Eine Wahl der Lage sowie eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Sternenwiese
Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit totgeborene oder bei der Geburt verstorbene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 g lag auf dem Urnengrabfeld „Sternenwiese“ zu bestatten. Es fallen keine Bestattungskosten an und es wird auch keine Grabnutzungsgebühr erhoben.Baumgrab (Bestattungswald)
Seit dem Jahr 2012 können Verstorbene im Wald der Stadt Kaiserslautern in einem Baumgrab ihren letzten Ruheort finden.Die Urne besteht aus einem natürlichen Material. Es können zwischen Einzel/Familienbäumen, Reihenbäumen oder Gemeinschaftsbäumen ausgewählt werden.
Falls Fragen bestehen können Sie uns gerne anrufen oder auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Wir stehen für Ihre Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.
67657 Kaiserslautern
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Aufgrund der Corona-Pandamie ist die Friedhofsverwaltung bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Termine sind vorab telefonisch unter der Telefon-Nr. 0631/365-3910 zu vereinbaren
Zeiten für das Befahren des Friedhofs mit PKW
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Die Einfahrten sind gebührenpflichtig!
Keine Einfahrten
am 24. und 31. Dezember
am Samstag vor
- Ostern
- Pfingsten
- Allerheiligen
Radfahren und Hunde sind verboten!
Vorsicht bei Schnee- und Eisglätte!
Bitte nur geräumte und gestreute Wege
benutzen!
Besuchszeiten der Aussegnungshalle des Hauptfriedhofs KL
Persönliche Abschiednahmen am
Sarg / Urne sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0631/365-3916 möglich