Grabarten

Ein Friedhof in Kaiserslautern im Herbst
© Stadt Kaiserslautern

Die Entscheidung für eine Begräbnisart (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) und dementsprechend eine bestimmte Grabart auszuwählen sind nachfolgend verschiedene Gräberarten aufgeführt:

 

Grabarten

 

Reihengrabstätte

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Bestattung von einem Sarg oder einer Urne.

Sie werden im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren der Reihe nach vergeben. Eine Wahl der Lage sowie eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Wahlgrabstätten

In Wahlgrabstätten können Särge und Urnen beigesetzt werden. Sie können im Todesfall für eine Nutzungsdauer von zunächst 25 Jahren erworben werden.

Eine Wahl der Grablage ist möglich. Bei Wahlgrabstätten werden zwischen einstelligen und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden. Bei einer einstelligen Wahlgrabstätte können 2 Särge (tief und oben) bestattet werden sowie bis zu 8 Urnen.

Wahlgrabstätten sind verlängerbar und werden auf allen städtischen Friedhöfen angeboten.

Urnenwahlgrabstätte

In Urnenwahlgrabstätten können bis zu 8 Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beim Ersterwerb beträgt 25 Jahre.

Sie sind verlängerbar.

Rasenurnengrabstätten und Rasenwahlgrabstätten

Beide Grabstätten werden im Todesfall der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von zunächst 25 Jahren vergeben. Eine Wahl der Lage ist nicht möglich.

Diese Grabarten sind verlängerbar und werden auf allen Friedhöfen der Stadt, mit Ausnahme des Friedhofes in Stockborn, angeboten.

In Rasenwahlgrabstätten können 2 Erdbestattungen (tief und oben) und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. In einer Rasenurnengrabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Das Ablegen von Grabschmuck ist auf der Rasenfläche nicht gestattet. Diese wird von der Friedhofsunterhaltung gepflegt.

Urnengemeinschaftsgrab (anonym)

Die anonyme Beisetzungsstelle für eine Urne wird für die Dauer der Nutzungszeit von 25 Jahren gekauft.

Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Da es sich um eine anonyme Bestattung handelt, wird eine zentrale Ablagestelle angeboten. Das Grabfeld ist als Rasenfläche angelegt und wird von der Friedhofsunterhaltung gepflegt.

Diese Grabart wird nur auf dem Hauptfriedhof angeboten.

Kinderreihengrabstätte

In dieser Grabstätte kann ein Kindersarg oder eine Kinderurne beigesetzt werden.

Sie werden im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 15 Jahren der Reihe nach vergeben. Eine Wahl der Lage sowie eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Sternenwiese

Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit totgeborene oder bei der Geburt verstorbene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 g lag auf dem Urnengrabfeld „Sternenwiese“ zu bestatten. Es fallen keine Bestattungskosten an und es wird auch keine Grabnutzungsgebühr erhoben.

 

Baumgrab (Bestattungswald)

Seit dem Jahr 2012 können Verstorbene im Wald der Stadt Kaiserslautern in einem Baumgrab ihren letzten Ruheort finden.

Die Urne besteht aus einem natürlichen Material. Es können zwischen Einzel/Familienbäumen, Reihenbäumen oder Gemeinschaftsbäumen ausgewählt werden.

Falls Fragen bestehen können Sie uns gerne anrufen oder auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Wir stehen für Ihre Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.