Schülerbeförderung

Die Stadt Kaiserslautern ist als Schulträgerin für die gesetzliche Schülerbeförderung zuständig. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 4 und 5 - 10 werden einmal gestellt Anträge automatisch weiterbewilligt. Hier muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Ein neuer Antrag ist notwendig bei

  • Umzug
  • Namensänderung
  • Besuch einer neuen Schule
  • Wiederholung der Klassenstufe
  • ab der Sekundarstufe II jährlich

Gegebenenfalls ist die Fahrkarte zurückzugeben und eine Rückmeldung des Referates Schulen abzuwarten.

Ebenso sind Änderungen der in einem "Antrag auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die Stadt Kaiserslautern" gemachten Angaben umgehend mitzuteilen.

Bei Diebstahl oder Verlust einer durch die Stadt Kaiserslautern zur Verfügung gestellten Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte beim Verkehrsunternehmen direkt erworben werden. Für Ersatzfahrkarten ist das Referat Schulen nicht zuständig.