Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Ab dem 15. Januar 2025 kann die Briefwahl per Mail oder folgenden Link OLIWA beantragt werden.
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung per Mail, dass pro antragstellender Person eine Mail gesendet werden muss. Die Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geb.-Datum und die Meldeanschrift.
Die Wahldienststelle weist darauf hin, dass durch die verkürzten Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge auf den 20. Januar 2025 die Stimmzettel ab dem 07. Februar 2025 zur Verfügung stehen werden und empfiehlt nach Möglichkeit die persönliche Vorsprache ab dem 10. Februar 2025 im Briefwahlbüro.
Das Briefwahlbüro im Rathausfoyer wird ab dem 10. Februar 2025 wie folgt geöffnet werden:
Vom 10.02.2025 bis 16.02.2025
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Vom 17.02.2025 bis 23.02.2025
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(nur bei Verlust oder nicht zugegangenen Wahlunterlagen)
Ebenso wird seitens der Wahldienststelle empfohlen, die ausgefüllten Wahlunterlagen direkt am Rathaus in den Briefkasten einzuwerfen oder persönlich abzugeben.
Sollten Sie grundsätzlich Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 0631 365-1125
Mail: briefwahl@kaiserslautern.de
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Es genügt keine Generalvollmacht. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 ausgestellt worden sein.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen online nur für sich selbst beantragen können.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.
Die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden zu lassen, endet am Dienstag vor dem Wahltermin um 12 Uhr. Wegen der langen Postlaufzeiten wird ab dem Montag vor dem Wahltag eine persönliche Vorsprache empfohlen. Bis Freitag vor der Wahl 15 Uhr können im Rathaus Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen werden.
Wenn Ihnen die Unterlagen nachweislich nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, können diese bis Samstag vor der Wahl im Briefwahlbüro erneut ausgestellt werden. Der ursprüngliche Wahlschein wird dann für ungültig erklärt.
Das Briefwahlbüro hat am Samstag vor der Wahl von 09:00 bis 12:00 Uhr im Bürgercenter geöffnet.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - im hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung eingeht. Wir empfehlen das Einwerfen in den Briefkasten am Rathaus oder die Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Stichwahlsonntag im Wahllokal.
Der Wahlbrief muss am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.