Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
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Mail: briefwahl@kaiserslautern.de
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Es genügt keine Generalvollmacht. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 ausgestellt worden sein.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen online nur für sich selbst beantragen können.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.
Die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden zu lassen, endet am Dienstag vor dem Wahltermin um 12 Uhr. Wegen der langen Postlaufzeiten wird ab dem Montag vor dem Wahltag eine persönliche Vorsprache empfohlen. Bis Freitag vor der Wahl 15 Uhr können im Rathaus Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen werden.
Wenn Ihnen die Unterlagen nachweislich nicht zugegangen sind, können diese bis Samstag vor der Wahl im Briefwahlbüro erneut ausgestellt werden. Der ursprüngliche Wahlschein wird dann für ungültig erklärt.
Das Briefwahlbüro hat am Samstag vor der Wahl von 09:00 bis 12:00 Uhr im Bürgercenter geöffnet.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - orangefarbenen Kommunalwahl-Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung eingeht. Wir empfehlen das Einwerfen in den Briefkasten am Rathaus oder die Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Stichwahlsonntag im Wahllokal.
Der Wahlbrief muss am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.