Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Ab dem 10. Februar 2026 kann die Briefwahl per Mail oder folgenden Link beantragt werden.
Bei Beantragung per Mail beachten Sie bitte, dass Vor- und Nachname, die komplette Anschrift sowie das Geburtsdatum angegeben werden müssen. Möchten Sie für mehrere Personen Briefwahl beantragen, muss für jede beantragende Person zwingend eine eigene Mail gesendet werden.
Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Wahlen nicht in Kaiserslautern aufhalten, können die Briefwahlunterlagen auch an einen Wunschort versendet werden. Bitte entsprechend dann in Ihrer Antragsmail vermerken.
Die Möglichkeit der Onlinebeantragung endet am Dienstag, den 17. März 2026, da danach keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch versendet werden.
Alternativ können Sie im Rathaus im oberen Foyer Ihre Briefwahl beantragen und, wenn Sie möchten, auch direkt wählen gehen. Vor Ort sind dazu Wahlkabinen und –urnen aufgebaut.
Das Briefwahlbüro im Rathausfoyer wird ab dem 19. Februar 2026 wie folgt geöffnet haben:
Vom 19.02.2026 bis 20.02.2026
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Vom 23.02.2026 bis 13.03.2026
| Montag bis Mittwoch | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Am Freitag, den 20.03.2026 hat das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.
Sollten Ihnen die Wahlunterlagen nachweislich nicht zugestellt worden oder verloren gegangen sein, können Sie am Samstag, den 21.03.2026 im Briefwahlbüro vorstellig werden. Hier werden Ihnen dann Ersatzwahlunterlagen ausgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass eine Wahl im Wahllokal bei beantragter Briefwahl NUR unter Vorlage des Wahlscheins möglich ist.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können in jeden beliebigen Briefkasten der Deutschen Post unfrankiert eingeworfen werden. Ab Dienstag, den 17.03.2026 empfiehlt die Wahldienststelle, die Unterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.
Sollten Sie grundsätzlich Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 0631 365-1125
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Es genügt keine Generalvollmacht. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die jeweilige Wahl ausgestellt worden sein.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen online nur für sich selbst beantragen können.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.
Die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden zu lassen, endet am Dienstag vor dem Wahltermin um 12 Uhr. Wegen der langen Postlaufzeiten wird ab dem Montag vor dem Wahltag eine persönliche Vorsprache empfohlen. Bis Freitag vor der Wahl 15 Uhr können im Rathaus Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen werden.
Wenn Ihnen die Unterlagen nachweislich nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, können diese bis Samstag vor der Wahl im Briefwahlbüro erneut ausgestellt werden. Der ursprüngliche Wahlschein wird dann für ungültig erklärt.
Das Briefwahlbüro hat am Samstag vor der Wahl von 09:00 bis 12:00 Uhr im Bürgercenter geöffnet.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - im hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung eingeht. Wir empfehlen das Einwerfen in den Briefkasten am Rathaus.
Der Wahlbrief muss am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.