Stadtvorstand
Der Stadtvorstand besteht aus dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin und den Beigeordneten.
Den Vorsitz in den Sitzungen des Stadtvorstandes führt der Oberbürgermeister. Zu den Aufgaben des Stadtvorstandes gehören die Zustimmung bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungen des Stadtrats und bei Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters, die Klärung von Grundsatzfragen und dezernatsübergreifender Angelegenheiten. Der Oberbürgermeister bereitet im Einvernehmen mit dem Stadtvorstand die Beschlüsse des Stadtrates vor.