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1. Haben Sie bereits eine Fachkraft gefunden?
2. Wen möchten Sie einstellen?
3. Ich bin vertretungsberechtigt im Unternehmen und im Verfahren die direkte Ansprechperson
4. Bringt die Fachkraft den/die Ehepartner/in mit
5. Die Fachkraft bringt minderjährige/s Kind/er mit
Checkliste
Meine Fachkraft muss mir die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:
farbige Passkopie der Fachkraft | |
farbige Passkopie des Ehepartners | |
Internationale Heiratsurkunde | |
farbige Passkopie der Kinder | |
Geburtsurkunde der Kinder | |
Einverständnis zweiter Elternteil über Aufenthalt in Deutschland | |
Sprachzertifikat(e) der Fachkraft | |
B1-Sprachzertifikat(e) der Fachkraft | |
Sprachzertifikat(e) A1 des Ehepartners | |
Nachweise zur Qualifikation als beglaubigte Kopie in Originalsprache und Übersetzung (Diplome, Zeugnisse, aktueller Lebenslauf, Nachweise über Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse, …) | |
Erklärung zur Feststellung der Gleichwertigkeit | Download |
Ich muss die folgenden Dokumente downloaden und ausfüllen:
Vollmacht der Fachkraft | Download |
Untervollmacht | Download |
Vollmacht Familiennachzug des/r Ehepartners/Ehepartnerin | Download |
Vollmacht Familiennachzug Kind/er | Download |
Antrag beschleunigtes Fachkräfteverfahren | Download |
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis | Download |
Erklärung zum Schriftverkehr | Download |
Ich muss alle oben aufgeführten Dokumente mit den folgenden an die Zentrale Ausländerbehörde übermitteln:
Ausbildungsvertrag | |
Arbeitsvertrag | |
Stellenbeschreibung | |
Nachweis Geschäftsführung | |
Vertretungsberechtigung (optional) |
Eine Einreise ohne Qualifikation ist nur in bestimmten Fällen möglich. Es können einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden.
Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.
Und dann?
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie uns bitte alle Dokumente vorab eingescannt an die folgende Emailadresse:
fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.deE-Mail senden
Hinweis: Es können weitere einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden. Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.
Informationen zur Vermittlung von Arbeitskräften
Anerkennung in Deutschland - ZSBA
Arbeitsagentur - Arbeitgeberservice
make-it-in.rlp.de/unternehmen
1. Haben Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden?
2. Welche Ausbildung haben Sie?
3. Ich bringe meine/n Ehepartner/in mit
4. Ich bringe ein oder mehrere minderjährige Kinder mit
Checkliste
Ich bereite die folgenden Dokumente vor und stelle sie meinem Arbeitgeber als Scan zur Verfügung:
farbige Passkopie der Fachkraft | |
farbige Passkopie des Ehepartners | |
Internationale Heiratsurkunde | |
farbige Passkopie der Kinder | |
Geburtsurkunde der Kinder | |
Einverständnis zweiter Elternteil über Aufenthalt in Deutschland | |
Sprachzertifikat(e) der Fachkraft | |
B1-Sprachzertifikat(e) der Fachkraft | |
Sprachzertifikat(e) A1 des Ehepartners | |
Nachweise zur Qualifikation als beglaubigte Kopie in Originalsprache und Übersetzung (Diplome, Zeugnisse, aktueller Lebenslauf, Nachweise über Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse, …) | |
Erklärung zur Feststellung der Gleichwertigkeit | Download |
Vollmacht der Fachkraft | Download |
Vollmacht Familiennachzug des/r Ehepartners/Ehepartnerin | Download |
Vollmacht Familiennachzug Kind/er | Download |
Antrag beschleunigtes Fachkräfteverfahren | Download |
Mein Arbeitgeber muss diese Dokumente mit weiteren Formularen bei der Zentralen Ausländerbehörde einreichen:
Eine Einreise ohne Qualifikation ist nur in bestimmten Fällen möglich. Es können einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden.
Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.
Und dann?
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie die oben genannten Dokumente eingescannt an Ihren zukünftigen Arbeitgeber und bitten Sie ihn uns die Dokumente zukommen zu lassen.
Hinweis: Es können weitere einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden. Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.
Informationen zur Jobsuche
www.make-it-in-germany.com
www.make-it-in-germany.com/de/jobs/jobsuche
www.make-it-in-germany.com/de/jobs/jobboerse
make-it-in.rlp.de
www.anerkennung-in-deutschland.de
www.iq-rlp.de
www.arbeitsagentur.de
Ihre Behörde für Fachkräfteeinwanderung
Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Wir beraten Sie gerne!
Ihre Behörde für Fachkräfteeinwanderung
Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Wir beraten Sie gerne!
Häufig gestellte Fragen
Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung
Was Sie wissen sollten
Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? In manchen Ländern kommt es aufgrund steigender Antragszahlen in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu Engpässen in der Termin- und Visumvergabe. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG soll genau dazu Abhilfe schaffen.
Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung
Was Sie wissen sollten
Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? In manchen Ländern kommt es aufgrund steigender Antragszahlen in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu Engpässen in der Termin- und Visumvergabe. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG soll genau dazu Abhilfe schaffen.
Das Westpfalz-Klinikum profitiert bereits seit Januar 2020 vom beschleunigten Fachkräfteverfahren und es haben schon viele ausländische Fachkräfte dadurch ihren Weg zu uns gefunden. Wir sind mehr als zufrieden mit der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Die Zusammenarbeit gestaltet sich absolut reibungslos und bei Fragen können wir uns immer an die Mitarbeiter*innen wenden. Ohne diese unkomplizierte Unterstützung und Beratung könnten wir diese Prozesse nicht vollziehen. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben!
-- Pflegedirektion
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Das Westpfalz-Klinikum profitiert bereits seit Januar 2020 vom beschleunigten Fachkräfteverfahren und es haben schon viele ausländische Fachkräfte dadurch ihren Weg zu uns gefunden. Wir sind mehr als zufrieden mit der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Die Zusammenarbeit gestaltet sich absolut reibungslos und bei Fragen können wir uns immer an die Mitarbeiter*innen wenden. Ohne diese unkomplizierte Unterstützung und Beratung könnten wir diese Prozesse nicht vollziehen. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben!
-- Pflegedirektion