Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Stadt Kaiserslauten führt ein Baulandkataster für Wohnbauflächen.
Baulandkataster Stadt Kaiserslautern © Stadt Kaiserslautern
Im Baulandkataster der Stadt Kaiserslautern werden unbebaute Grundstücke (Baulücken) aufgenommen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungskörpers erfasst, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts für eine Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind. Im Baulandkataster sind neben der Markierung des Baulückengrundstücks der Straßenname, die Flurstücksnummer, die Grundstücksgröße sowie ein Lageplan dargestellt.
Aus dem Baulandkataster lässt sich jedoch nicht ablesen, ob die jeweilige Grundstückseigentümerin beziehungsweise der jeweilige Grundstückseigentümer das im Baulandkataster als Baulücke gekennzeichnete Grundstück verkaufen will. Diese Verkaufsbereitschaft ist vom jeweiligen Kaufwilligen bei der Grundstückseigentümerin beziehungsweise dem Grundstückseigentümer wiederum eigeninitiativ abzufragen.
Den Gemeinden wurde mit dem § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit eröffnet, durch die Erfassung von Baulücken in einem Kataster die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen zu mobilisieren und zu nutzen. Dadurch kann die Stadt Kaiserslautern im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit der Ressource „Boden“ verantwortungsvoll und sparsam umgehen sowie vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stärker das städtebauliche Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ in der Stadt forcieren.
Hierbei ist vor allen Dingen hervorzuheben, dass durch eine Bebauung von Baulücken die Ausweisung neuer Baugebiete am Stadtrand weitestgehend reduziert werden kann, da anstelle dessen verstärkt innerstädtische Bauflächen bebaut werden. Auch kann die die vorhandene Infrastruktur besser ausgenutzt und die Versiegelung von Freiflächen reduziert werden.
Das Baulandkataster ist ein Serviceangebot für Bauinteressenten, Architekten oder Immobilienmakler.
Im Baulandkataster werden keine Angaben zum Namen und zur Adresse der Grundstückseigentümerin beziehungsweise des Grundstückseigentümers gemacht. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke oder das untergenutzte Grundstück eine private oder eine städtische Fläche ist. Ist eine bauwillige Person am Kauf einer privaten Fläche interessiert, so muss diese eigeninitiativ die Eigentümerin beziehungsweise den Eigentümer des fraglichen Grundstücks ermitteln.
Die Stadtverwaltung Kaiserslautern wird die Daten von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern der im Baulandkataster als "Privat" markierten Baulücken nicht herausgeben.
Bei Baulücken, die im Baulandkataster als"städtische Grundstücke" markiert sind, wenden sich Interessierte an das
Referat Finanzen,
Abteilung Liegenschaften,
Telefon 0631 365-1200.
Das Baulandkataster der Stadt Kaiserslautern wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann von Seiten der Stadt Kaiserslautern nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke beziehungsweise Flächen zwischenzeitlich bebaut sind.
Für die im Baulandkataster der Stadt Kaiserslautern veröffentlichten Daten wird von Seiten der Stadt Kaiserslautern keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen. Auch wird von Seiten der Stadt Kaiserslautern keine Haftung für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Baulandkataster und ob die im Baulandkataster veröffentlichen Grundstücke beziehungsweise Flächen letztendlich bebaubar sind, übernommen.
Die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks beziehungsweise der jeweiligen Fläche wird im Einzelfall im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages von den zuständigen Fachbehörden der Stadtverwaltung Kaiserslautern verbindlich geprüft. Sowohl die Bearbeitung einer Bauvoranfrage als auch die Bearbeitung eines Bauantrages sind kostenpflichtig.
Die Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Kaiserslautern wurde gemäß § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch durch öffentliche Bekanntmachung am 29.10.2011 in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ angekündigt.
Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer, die eine Veröffentlichung ihrer Grundstücke oder Flächen im Baulandkataster nicht wünschen, können dies mit dem nachfolgend aufgeführten Formular dem Referat Stadtentwicklung mitteilen. Die Grundstücke werden dann aus dem Baulandkataster gelöscht.
Mo - Do
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