Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens; eine wesentliche Aufgabe der Wasserbehörden ist daher eine ökologische Bewirtschaftung der Wasserressourcen mit dem Ziel, diese für künftige Generationen nachhaltig zu sichern.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist als Instrument des vorbeugenden Grundwasserschutzes besonders geeignet, schädliche Verunreinigungen des zur öffentlichen Wasserversorgung genutzten Grundwassers zu verhindern. Durch die nach den jeweiligen Schutzzonen gestaffelten Verbote oder Beschränkungen wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor Beeinträchtigungen bewahrt wird.
Wasserschutzgebiete teilen sich i. d. R. in drei Zonen, für die, entsprechend des Schutzgebietskatalogs, bestimmte Anforderungen zu erfüllen sind.
Zone I
Der Fassungsbereich soll den Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage vor jeglichen Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die Zone I wird i. d. R. mit einem Zaun umschlossen.
Zone II
Die engere Schutzzone soll den Schutz vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und wegen ihrer Nahe zur Fassungsanlage besondersgefährdet sind. Durch diese Zone soll hauptsachlich der Schutz vor bakteriellen Beeinträchtigungen gegeben sein. Die Zone II reicht von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage benötigt. Mit dieser Mindestverweildauer im Untergrund wird in der Regel gewährleistet, dass pathogene Mikroorganismen absterben und von den Brunnen ferngehalten werden.
Zone III
Die Schutzzone III erfasst das gesamte ober- und unterirdische Einzugsgebiet der Wasserfassungsanlage. Sofern das Einzugsgebiet weiter als 2 km von der Fassungsanlage reicht, kann eine weitere Aufteilung in vorgenommen werden. Die Schutzzone soll vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr langfristig (s.a. Homepage der sgdnord.rlp.de und sgdsued.rlp.de).
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