Ehrungen
Die Stadt Kaiserslautern kann verdiente Bürgerinnen und Bürger mit nachstehenden Ehrungen auszeichnen. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Auszeichnungen und deren Träger auf den folgenden Seiten.
1. Ehrungen
2. Vorschlag zur Ehrung
Vorschlagsberechtigt für Ehrungen nach den jeweiligen Richtlinien sind der Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Die Verdienste, die mit der Verleihung einer Auszeichnung gewürdigt werden sollen, sind in der Vorschlagsbegründung darzulegen.
Für Ehrungen für das Barbarossa-Siegel steht den Ortsvorstehern und den Fraktionsvorsitzenden der in den Ortsbeiräten vertretenen Fraktionen ebenfalls ein Vorschlagsrecht zu.
3. Verleihung
Über die Verleihung von Ehrenbürgerrecht und Ehrenring beschließt der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Ehrenbürgerschaft wird mit der Überreichung einer speziellen Urkunde in einer öffentlichen Stadtratsitzung (Festakt) verliehen.
Die Stadtplakette wird in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden vom Oberbürgermeister verliehen.
Über die Verleihung des Barbarossa-Siegels entscheidet der Oberbürgermeister.
4. Rechte und Pflichten des Geehrten
Besondere Rechte und Pflichten sind mit der Ehrung nicht verbunden.
Ehrenring. Stadtplakette und Barbarossa-Siegel gehen mit der Übergabe in das Eigentum der Geehrten über.
Der Ehrenring darf nur von dem Geehrten getragen werden.
5. Entzug der Ehrung
Erweist sich das Verhalten des Geehrten noch zu Lebzeiten als unwürdig, so kann die Auszeichnung entzogen werden.
Wird zu Lebzeiten nachträglich bekannt. dass zum Zeitpunkt der Verleihung die Voraussetzungen für die Verleihung nicht gegeben waren. so kann die Auszeichnung wieder entzogen werden.
Der Beschluss über den Entzug bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates.