Baumschutz
In Kaiserslautern schützt die Baumschutzsatzung Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten.
Stadtplatane © Stadt Kaiserslautern
Im Gebiet der Stadt Kaiserslautern sind alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume außerhalb von Haus und Kleingärten nach Maßgabe der Baumschutzsatzung unter Schutz gestellt.
ab 60 cmStammumfang sind Bäume gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden geschützt
ab 40 cmStammumfang sind geschützt: Amberbaum, Tulpenbaum (Liriodendron), Maulbeerenbaum, Maßholder, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe
ab 30 cm Stammumfang sind Bäume, in charakteristischen Gruppen, Alleen und Baumreihen geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.
Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Rechtsverordnungen nach dem Naturschutzgesetz bleiben von dieser Satzung unberührt, d.h. hier gelten die jeweiligen Bestimmungen