Baumschutz

In Kaiserslautern schützt die Baumschutzsatzung Bäume außerhalb von Haus- und Kleingärten.

die Stadtplatane
Stadtplatane © Stadt Kaiserslautern

Im Gebiet der Stadt Kaiserslautern sind alle wirtschaftlich nicht genutzten Bäume außerhalb von Haus und Kleingärten nach Maßgabe der Baumschutzsatzung unter Schutz gestellt.

ab 60 cmStammumfang sind Bäume gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden geschützt

ab 40 cmStammumfang sind geschützt: Amberbaum, Tulpenbaum (Liriodendron), Maulbeerenbaum, Maßholder, Speierling, Weißdorn, Stechpalme und Eibe

ab 30 cm Stammumfang sind  Bäume, in charakteristischen Gruppen, Alleen und Baumreihen geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend.

Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Rechtsverordnungen nach dem Naturschutzgesetz bleiben von dieser Satzung unberührt, d.h. hier gelten die jeweiligen Bestimmungen

Baumschutzsatzung

Private Bäume

Außenansicht Referat Grünflächen
© Stadt Kaiserslautern

Private Bäume

Genehmigung nach Baumschutzsatzung für private Bäume durch Referat Grünflächen; Ansprechpartner Herr Erdmann.