Europawahl

Nächster Wahltermin: 2019

Informationen zur Wahl

Das Europaparlament in Straßbourg von außen. Die Flaggen aller Mitgliedsstaaten sind vom Wind gestrafft und gut sichtbar. Viele Menschen laufen in das Gebäude hinein und wieder hinaus.
Das Europaparlament © Europäische Union, 2014 – Quelle: Europäisches Parlament

Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

"Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme."

Wahlergebnisse

Erfahren Sie im Wahlwebportal die Ergebnisse zu den aktuellen und vergangenen Wahlen.

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