Baustatische Prüfung

Allgemeine Informationen

Im normalen Bauantragsverfahren und einigen weiteren Fällen sind die statischen Unterlagen zu prüfen.

Zu den statischen Unterlagen zählen neben den üblichen Berechnungen für den Rohbau (z.B. Dachkonstruktion, Decken, Unterzüge und Träger, Stützen, Fundamente) unter anderem auch die Nachweise von Geländern und Fassadenverkleidungen.

Die Prüfung dieser statischen Unterlagen kann von einem Prüfsachverständigen für Standsicherheit oder von dem Prüfstatiker der Stadt Kaiserslautern durchgeführt werden.

Vor Baubeginn muss der Bauherr nachweisen, dass er die Prüfung der statischen Berechnung beauftragt hat.