Leihfrist-Verlängerung

Die Leihfrist für entliehene Medien beträgt drei Wochen (21 Kalendertage). Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist bis zu dreimal um jeweils drei Wochen möglich, sofern die Medien nicht von anderen Leserinnen und Lesern vorbestellt (vorgemerkt) worden sind.

Sie haben jetzt die Möglichkeit, selbst Ausleihfristen zu verlängern: nutzen Sie hierfür unser neues Online-Portal

An der modernen, roten Information leiht eine Kundin ein Buch aus. Die Dame an der Information trägt die Ausleihe in ihrem Computersystem ein.
© Stadt Kaiserslautern

Achtung: Leihfrist-Verlängerungen gelten erst dann, sobald Ihnen die Bestätigung mit dem neuen Fristdatum übermittelt worden ist.

Wenn Sie nicht die Möglichkeiten des neuen Openportals nutzen möchten, geben Sie uns bitte rechtzeitig unter Angabe Ihres Namens und der Nummer Ihres Benutzerausweises Bescheid, wenn wir die Leihfrist der von Ihnen entliehenen Medien verlängern sollen.

persönlich: vor Ort in der Hauptstelle der Stadtbibliothek


schriftlich: Stadtbibliothek, Klosterstr. 8, 67655 Kaiserslautern


telefonisch: 0631 365-2484 oder 0631 365-2485


per e-Mail an

Sie können auch über dieses Formular die Ausleihfrist verlängern:

Anrede*
Vorname*
Nachname*
Geburtsjahr*
Nummer des
Benutzerausweises*
Folgende Medien sollen
verlängert werden*
E-Mail*
URL
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Achtung: Leihfrist-Verlängerungen gelten erst dann, sobald Ihnen die Bestätigung mit dem neuen Fristdatum übermittelt worden ist.