Schwerbehindertenparkplätze
Die Stadt Kaiserslautern ist bestrebt, im Rahmen ihres Projektes "Barrierefreie Stadt" für eine ausreichende Anzahl an Behindertenparkplätzen zu sorgen. Ebenso wichtig ist es, dass Menschen mit Behinderungen wissen, wo sie die entsprechenden Parkplätze finden und welche Voraussetzungen für deren Nutzung erforderlich sind. Diesem Zweck dient unten stehende Übersicht. Besonderer Dank gilt der Abteilung Verkehrswesen des Referats Recht und Ordnung freundliche Überlassung der Standortinformationen.
Bitte beachten Sie, dass Behindertenparkplätze sowie weitere Parkerleichterungen nur von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden sowie diesen gleichzustellenden Personen mit entsprechendem blauen Parkausweis in Anspruch genommen werden dürfen.
Auf Antrag erhalten diese Personen seit dem 1. Januar 2001 den neuen EU-einheitlichen Parkausweis beim Referat Recht und Ordnung, Abteilung Verkehrswesen, Hr. Setzpfandt Tel. 365-4736 / Hr. Nagel 365-2279. Dazu muss neben einem neueren Passfoto eine vollständige Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises oder eine Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamts vorgelegt werden.
- auf Schwerbehindertenparkplätzen, die durch ein Rollstuhlemblem /-schild gekennzeichnet sind
- aber nicht auf persönlichen Behindertenparkplätzen mit Zusatzschild
- im eingeschränkten Halteverbot parken bis zu 3 h; Ankunftszeit muss auf der Parkscheibe eingestellt sein; auf Antrag werden im Einzelfall für bestimmte Halteverbotsstrecken auch längere Parkzeiten genehmigt
- auf öffentlich gekennzeichneten Parkflächen auf denen durch ein Zusatzschild die Parkdauer begrenzt ist, kann über diese Zeit hinaus geparkt werden in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen gestattet ist; Parken während den Ladezeiten
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten gebührenfreies zeitlich unbegrenztes Parken
- in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, sofern der Durchgangsverkehr nicht behindert wird
Anzahl der Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte
Straße: | Liegschaft: | Anzahl: |
---|---|---|
Augustastraße 6 | Agentur für Arbeit | 2 |
Basteigasse 5 | Thermalbad | 1 |
Bismarckstraße 37b | 1 | |
Bruchstraße / Karl-Marx-Str. 21 | VdK | 1 |
Eisenbahnstraße 18 | Apotheke | 1 |
Gaustraße 3 | 1 | |
Grüner Graben 25 | Sanitätshaus | 1 |
Kanalstr. 23 | Krankenkasse | 1 |
Löwenstraße | Fußgängerzone | 2 |
Lutrinastraße | 1 | |
Maxstraße | Rathaus | 4 |
Maxstraße 17 | 2 | |
Pfaffstr. 40 | Gesundheitsamt | 2 |
Raiffeisenstraße / Alleestraße 6 | 1 | |
Rudolf-Breitscheid-Str. 11 | 1 | |
Spaethstraße 4 | Krankenhaus | 3 |
Steinstr. 35 | Altstadt | 1 |
Willy-Brandt-Platz 1 | Bürgercenter; Rathaus West | 2 |
Bahnhofstraße | Bahnhof | 2 |
Bismarckstraße 1 | 2 | |
Bismarckstraße 39 | Apotheke | 1 |
Bruchstraße 5 | LVA | 1 |
Epplergasse 3 | 1 | |
Glockenstraße 4 | Sanitätshaus | 1 |
Kanalstraße 3 | Volkshochschule | 1 |
Logenstraße 5 | Polizei | 2 |
Lutrinastraße 10 | 1 | |
Matzenstraße 2 | 1 | |
Maxstraße 7 | ||
Medicusstraße 1 | 1 | |
Pfründnerstraße 14 | 1 | |
Richard - Wagner -Straße 27 | 1 | |
Rudolf - Breitscheid - Straße 10 | Apotheke | 1 |
Schneiderstraße 5 | Apotheke | 1 |
Spitalstraße 28 | Apostelkirche | 1 |
Stiftsplatz 5 | 2 | |
Willy - Brandt - Platz 1 | Parkplatz | 1 |
Bitte beachten Sie, dass die Stelle des kommunalen Behindertenbeauftragten erst ab 01.03.2021 wieder besetzt ist.
Für Rückfragen können Sie uns telefonisch unter der 0631 365-2280 erreichen.