Jahresabschluss

Die Stadt Kaiserslautern führt gemäß Artikel 8 § 1 des Landesgesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) seit dem 1. Januar 2009 ihr Rechnungswesen nach den Regeln der doppelten Buchführung.

Gemäß § 108 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat die Stadt Kaiserslautern für das Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln hat.

Im nachfolgenden Abschnitt werden die Jahresabschlüsse der Stadt Kaiserslautern der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, um umfassende Transparenz über die kommunale Haushaltswirtschaft herzustellen.

Jahresabschlüsse mit Anhängen und Rechenschaftsberichten