Nahverkehrsplanung

Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Kaiserslautern
Beteiligungsverfahren nach dem Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz gestartet


Im Sommer 2021 hat das Referat Stadtentwicklung mit Unterstützung des Gutachterbüros BPV aus Koblenz mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für Kaiserslautern begonnen. Begleitet wurde der Prozess von einem Arbeitskreis, in dem unter anderem die im Stadtrat vertretenen Fraktionen mitwirkten.

Mittlerweile ist der Entwurf des Nahverkehrsplans fertig gestellt. Auf der Grundlage des vom Stadtrat 2018 beschlossenen Mobilitätsplanes Klima+ 2030 soll er dazu beitragen, das Leitbild u.a. Verkehrsverlagerungen durch intensive Förderung des Umweltverbundes und die Planungsziele u.a. Optimierung des ÖPNV Angebotes umzusetzen.

Kernelemente des neuen Nahverkehrsplanes sind:

  • eine Ausweitung der Betriebszeiten,
  • eine deutliche Erhöhung der Fahrplankilometer,
  • eine bessere Anbindung der Stadtteile an den Hauptbahnhof,
  • die weitere Verbesserung der Anbindung der Universität sowie
  • der sukzessive Austausch von Dieselbussen gegen Elektrofahrzeuge.


In einem Beteiligungsverfahren können nun von der Öffentlichkeit sowie den Fachbehörden und Verkehrsunternehmen Anregungen zu den erarbeiteten Planungskonzepten eingebracht werden. Diese werden nach Ablauf der Beteiligungsfrist geprüft und können im finalen Entwurf des Nahverkehrsplanes, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, Berücksichtigung finden.

Anregungen und Anfragen können bis zum 08.09.2023 beim Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern oder per Mail an nahverkehrsplan@kaiserslautern.de eingereicht werden.

Auch die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen zum Nahverkehrsplan im Rathaus beim Referat Stadtentwicklung ist möglich. Hierzu bitten wir allerdings um Terminabsprache unter der oben angegebenen E-Mail Adresse oder auch telefonisch unter:  0631/365-2508 bzw. -1612.

Der gegenwärtig noch gültige Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2009 kann über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:

Der Nahverkehrsplan (NVP) stellt das zentrale Planungsinstrument zur Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dar. Er dient der Festlegung politischer Ziele und der Vorgabe von Anforderungen an den ÖPNV, um im Rahmen der Aufgabe zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen sicherzustellen und gemäß der sich verändernden Bedingungen weiterzuentwickeln. Die Stadt Kaiserslautern erstellt als Aufgabenträgerin für den straßengebundenen ÖPNV den Nahverkehrsplan für die Linienverkehre im eigenen Wirkungsbereich. Der Aufstellungsprozess erfolgt unter Beteiligung u. a. der örtlichen Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie dem Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rhl.-Pfalz Süd.
Entsprechend dem Landesnahverkehrsplan müssen auch die lokalen Nahverkehrspläne mindestens Angaben enthalten zu:

  • verkehrspolitischen Rahmenvorgaben,
  • Bestand des Verkehrsangebots und des aktuellen Fahrgastaufkommens,
  • statistischen Trends und Prognosen hinsichtlich zu erwartender Entwicklungen, die Einfluss auf den ÖPNV haben können,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung, zur Weiterentwicklung und zum Ausbau eines attraktiven ÖPNV,
  • Mindestbedienungsangebot zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (entsprechend der Vorgaben des Landesnahverkehrsplans),
  • Rahmenvorgaben zur Erfüllung der Pflichtaufgabe hinsichtlich Gestaltung des Verkehrsangebots, insbesondere zu Bedienkonzept, Fahrzeugen, Marketing, Vertrieb, Fahrgastinformation und Tarif,
  • Investitionsbedarf,
  • Finanzierungskonzept,
  • Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit (mit Wortlaut und Beschreibung der Vorgehensweise entsprechend dem PBefG),
  • Regelungen zu den Beschäftigungsbedingungen,
  • Regelungen zur Überleitung des Personals auf das neue ausführende Verkehrsunternehmen im Fall eines Betreiberwechsels,
  • Einhaltung von Tariftreue im Sinne des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 01.12.2010 in der jeweils geltenden Fassung durch ausführende Verkehrsunternehmen inkl. Subunternehmen.

Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden der Stadtratsfraktionen, Verbänden, Schulträgern, Verkehrsverbünden sowie Verkehrsunternehmen den Planungsprozess begleiten. Nach der Vorstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans im Bauausschuss sowie in den Ortsbeiräten sollen darüber hinaus die Bevölkerung sowie die ÖPNV-Nutzenden die Möglichkeit haben, sich mit Ideen und Anregungen in die Planung einzubringen.

Präsentationen:

Protokolle: