Nahverkehrsplanung

Die Stadt Kaiserslautern erarbeitet derzeit einen neuen Nahverkehrsplan.

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Kaiserslautern wurde im Jahr 2009 vom Stadtrat beschlossen. Seit dieser Zeit haben sich der Öffentliche Personennahverkehr sowie dessen Rahmengesetzgebung wesentlich weiterentwickelt. In den letzten Jahren hat zudem auch das Thema Klimaschutz unsere Gesellschaft und insbesondere die Politik vor große Herausforderungen gestellt. Mit dem neuen Nahverkehrsplan ist nicht nur geplant, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch Ziele für einen attraktiven ÖPNV zu formulieren um eine nachhaltige Mobilität mit einem hohen Anteil des Umweltverbundes in Kaiserslautern zu erreichen.

Der Nahverkehrsplan (NVP) stellt das zentrale Planungsinstrument zur Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dar. Er dient der Festlegung politischer Ziele und der Vorgabe von Anforderungen an den ÖPNV, um im Rahmen der Aufgabe zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen sicherzustellen und gemäß der sich verändernden Bedingungen weiterzuentwickeln. Die Stadt Kaiserslautern erstellt als Aufgabenträgerin für den straßengebundenen ÖPNV den Nahverkehrsplan für die Linienverkehre im eigenen Wirkungsbereich. Der Aufstellungsprozess erfolgt unter Beteiligung u. a. der örtlichen Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie dem Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rhl.-Pfalz Süd.
Entsprechend dem Landesnahverkehrsplan müssen auch die lokalen Nahverkehrspläne mindestens Angaben enthalten zu:

  • verkehrspolitischen Rahmenvorgaben,
  • Bestand des Verkehrsangebots und des aktuellen Fahrgastaufkommens,
  • statistischen Trends und Prognosen hinsichtlich zu erwartender Entwicklungen, die Einfluss auf den ÖPNV haben können,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung, zur Weiterentwicklung und zum Ausbau eines attraktiven ÖPNV,
  • Mindestbedienungsangebot zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung (entsprechend der Vorgaben des Landesnahverkehrsplans),
  • Rahmenvorgaben zur Erfüllung der Pflichtaufgabe hinsichtlich Gestaltung des Verkehrsangebots, insbesondere zu Bedienkonzept, Fahrzeugen, Marketing, Vertrieb, Fahrgastinformation und Tarif,
  • Investitionsbedarf,
  • Finanzierungskonzept,
  • Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit (mit Wortlaut und Beschreibung der Vorgehensweise entsprechend dem PBefG),
  • Regelungen zu den Beschäftigungsbedingungen,
  • Regelungen zur Überleitung des Personals auf das neue ausführende Verkehrsunternehmen im Fall eines Betreiberwechsels,
  • Einhaltung von Tariftreue im Sinne des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 01.12.2010 in der jeweils geltenden Fassung durch ausführende Verkehrsunternehmen inkl. Subunternehmen.

Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden der Stadtratsfraktionen, Verbänden, Schulträgern, Verkehrsverbünden sowie Verkehrsunternehmen den Planungsprozess begleiten. Nach der Vorstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans im Bauausschuss sowie in den Ortsbeiräten sollen darüber hinaus die Bevölkerung sowie die ÖPNV-Nutzenden die Möglichkeit haben, sich mit Ideen und Anregungen in die Planung einzubringen.

Präsentationen:

Protokolle: