Natur und Landschaft

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist in Art. 20a im Grundgesetz verankert.

Eine Ansicht über die Stadt vom Humbergturm aus. Rund um Kaiserslautern liegt der grüne Pfälzer Wald und im Stadtkern ragen mehrere Kirchentürme hoch hinauf. Auch das Rathaus ragt aus der Häusermenge, die immer wieder von Wald abgewechselt wird.
Stadtansicht von Kaiserslautern © Stadt Kaiserslautern

Natur und Landschaft ist dabei so zu schützen, dass

1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.

 

Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundatz, §1 BNatSchG)

Der Anteil von mehr als 50% Wald im Stadtgebiet ist ein wichtiges Potenzial für den Naturschutz, die Bürger und die Besucher der Stadt. Sauberes Wasser, kühle und frische Luft, Erholung in Stille und abwechslungsreiche naturnahe Landschaftsbilder bieten eine hohe Aufenthaltsqualität. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten die Natur zu erfahren und seltene Tiere und Pflanzen zu entdecken.