Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Für das Freistellungsvorhaben gemäß § 67 LBauO RLP benötigen Sie einen Entwurfsverfasser (z.B. Architekten mit Eintragung in der Architektenkammer). Dieser muss einen Antrag auf Freistellung des Bauvorhabens stellen. Das o.g. Freistellungsverfahren bedeutet die Freistellung bestimmter Bauvorhaben von der Prüf- und Genehmigungspflicht. Dies ist nur möglich, wenn im Bereich des Vorhaben ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorhanden und die Erschließung des Baugrundstückes gesichert ist.
Bei Vorhaben im Freistellungsverfahren trägt der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei der Realisierung nicht zu Abweichungen kommt.
Das Freistellungsverfahren ist kostenpflichtig.
Antrag auf Freistellungsverfahren (vollständig ausgefüllt) inkl. alle dazugehörigen Unterlagen und Pläne.
Die aktuellen Vordrucke für einen Bauantrag finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter https://fm.rlp.de/service/vordrucke
Baurecht und Bautechnik
Die zuständige Sachbearbeitung finden Sie „hier“.
Die eingesetzten Bilder mit ihren zugehörigen Bildquellen:
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