Förderschulen

Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen, werden in Förderschulen unterrichtet.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt durch die Schulbehörde (Aufsichts- und Dientleistungsdirektion ADD mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße) auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens. Die Schulbehörde entscheidet nach Anhören der Eltern, ob Schülerinnen und Schüler eine Förderschule oder eine andere Schule besuchen.

Der Unterricht in einer Förderschule erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage sowie die jeweiligen Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, um sie mit besonderer pädagogischer Unterstützung zu Schulabschlüssen zu führen, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen bzw. sie zu befähigen, sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder eine Berufsausbildung zu beginnen.

Insgesamt zielt die Förderschule darauf ab, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen.

Die Förderschule ist einer Schulstufe oder mehreren Schulstufen zugeordnet.

Die Stadt Kaiserslautern ist Schulträgerin für insgesamt 2 Förderschulen.