Parkausweis Bewohner

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises innerhalb der Parkraumbewirtschaftung haben nur diejenigen, die in dem Bereich meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert sind und auch tatsächlich dort wohnen und über keinen eigenen Stellplatz oder Garage verfügen. Grundsätzlich erhält jeder Bewohner  nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm überwiegend genutztes Fahrzeug. Der Hauptwohnsitz bestimmt das Parkgebiet. Auf Grund der großzügigen Gebietszuschnitte entfällt die Möglichkeit ein benachbartes Gebiet auszuwählen.

Karte zu den Parkraumzonen



Es kann nur einen geben…..
Aktueller wichtiger Hinweis zum Bewohnerparken:
Jede/r  Bewohner/in,  der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen. Jede Bewohnerin oder jeder Bewohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.

mehr zur Parkraumbewirtschaftung


Notwendige Unterlagen

Sie haben die Möglichkeit sowohl digital wie auch persönlich einen Antrag zu stellen. Beachten Sie bitte, dass Sie für eine digitale Beantragung sowohl Ihren Pass / Ausweis wie auch Ihre Fahrzeugpapiere hochladen müssen.

Persönlich:
Fahrzeugscheine; Personalausweis oder Reisepass; falls Sie nicht persönlich erscheinen, bitte eine Vollmacht mitgeben.

Hinweis: Bei Verlängerung den bisherigen Bewohnerparkausweis mitbringen, wenn mehrere Kennzeichen eingetragen sind.

Digital:
Sie benötigen Ihren Ausweis / Pass und Ihre Fahrzeugpapiere, die Sie bei der Beantragung hochladen müssen.


Anträge für Bewohnerparkausweise sind im Bürgercenter des Rathauses erhältlich, können aber auch im Internet abgerufen und ausgefüllt werden. Sie sind hier zu finden:


Formulare

Bewohnerparkausweis - Erstantrag
Bewohnerparkausweis verlängern

Gebühren

Der Bewohnerparkausweis ist je nach Wunsch ein halbes oder ein Jahr gültig. Entsprechend der Geltungsdauer beträgt die Ausstellung 20,00 EUR oder 30,00 Eur.


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)

Stadtratsbeschlüsse der Stadt Kaiserslautern zur Parkraumbewirtschaftung

Satzung der Stadt Kaiserslautern


Häufig gestellte Fragen

Wann können Sie einen Bewohnerparkausweis erhalten?

• Sie müssen mit Hauptwohnsitz in einer parkraumbewirtschafteten Zone von Kaiserslautern gemeldet sein.

• Sie sind Kraftfahrzeughalter, d.h. Sie haben ein Fahrzeug  auf Ihre Person am Hauptwohnsitz zugelassen

•  Oder  Sie sind nicht die/der eingetragene/r Eigentümer/in des KFZ, können aber eine Nutzungsbescheinigung der/des Eigentümer/in einreichen

• Fahrzeugeigentümer, aber als Zweit- oder zusätzlicher Halter im Kraftfahrzeugschein eingetragen (Kopie des Kraftfahrzeugscheins ist erforderlich)

• Oder Sie haben von Ihrer Firma einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt (Firma muss dies auf dem Antrag für den Parkausweis bestätigen).

• Voraussetzung ist außerdem, dass Sie keinen Stellplatz oder Garage zur Verfügung gestellt bekommen.

• Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Die Erteilung eines Ausweises ganz ohne Eintragung eines Kennzeichens oder mit der Eintragung mehrerer Fahrzeuge kann nur ausnahmsweise erfolgen (zum Beispiel bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge auf eine(n) Bewohner/-in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird).
 


Erhält man für sein Zweitfahrzeug auch einen Ausweis?

• 
Jede(r) Bewohner/-in erhält einen Parkausweis für maximal vier auf ihn/sie als Halter/-in zugelassene oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutzte Kraftfahrzeuge.
 

Kann für ein Motorrad auch ein Bewohnerparkausweis beantragt werden?

• Motorräder werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt, wobei die Befestigung des Ausweises am Fahrzeug durch den Halter sicherzustellen ist. Für Krafträder wird kein Zweitausweis erstellt.
 

Umzug in eine andere Parkzone  - Brauche ich einen neuen Parkausweis?

• Wenn Sie in eine andere  Parkzone umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für die neue Zone einen neuen Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie neben allen notwendigen Unterlagen auch unbedingt  Ihren bisherigen Parkausweis mitbringen oder mitschicken. Bevor Sie einen neuen Bewohnerparkausweis erhalten, muss der "alte" von der Behörde eingezogen werden.
In besonders eiligen Fällen  wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde.


Privater Stellplatz wegen Umbau gesperrt

• Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de


Auto in der Werkstatt - Parkausweis für Ersatzfahrzeug ?

• Kann ich auch für ein Ersatzfahrzeug einen Parkausweis bekommen, solange mein Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist?

• Sie sind verpflichtet der Straßenverkehrsbehörde das Ersatzkennzeichen per Email unter strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de mitzuteilen. Der Bewohnerausweis ist sodann im Ersatzwagen mitzuführen.

•  Bei einer Dauer von mehr als 4 Wochen, ist eine Bestätigung der ausführenden Werkstatt vorzulegen.


Fragen Sie bei Ihrer An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes unsere Mitarbeiter nach dem Bewohnerparkausweis - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Für Informationen zum Bewohnerparkausweis wenden Sie sich bitte an das Bürgercenter (Telefon: 0631 365-2538 / -4076 / -2502 / -4506)


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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