Bauantrag Werbeanlagen

Allgemeine Informationen

Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:

  • Werbeanlagen errichtet werden,
  • Werbeanlagen geändert werden
  • sofern diese nicht nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) genehmigungsfrei sind.

Der Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage ist ausschließlich digital über das Bauportal zu stellen. Die Genehmigung wird erteilt, sobald keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Baugenehmigung erlischt innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen wird.