Bauantrag Werbeanlagen

Allgemeine Informationen

Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:

  • Werbeanlagen errichtet werden,
  • Werbeanlagen geändert werden
  • sofern diese nicht nach § 62 Landesbauordnung (LBauO) genehmigungsfrei sind.

Der Antrag auf Erteilung einer Werbeanlagengenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist sowohl digital als auch 2-fach in Papierform einzureichen. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt sobald dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen

Die Baugenehmigung erlischt innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen wird.