Fahrräder abstellen

Für die Nutzung des Fahrrads im Alltags- und Freizeitverkehr sind sichere und qualitativ hochwertige Abstellmöglichkeiten am Zielort von großer Bedeutung. Diese müssen den Fahrrädern einen sicheren Stand bieten und es ermöglichen, auch den Rahmen mit anzuschließen. Ein Wetterschutz ist insbesondere dort wichtig, wo Fahrräder über einen längeren Zeitraum abgestellt werden.

Fahrradbügel im Stadtgebiet

Kaiserslautern hat in den letzten Jahren das Angebot an öffentlich zugänglichen Fahrradabstellbügeln kontinuierlich erweitert. Auch in den nächsten Jahren sollen weitere Fahrradbügel dort aufgestellt werden, wo Bedarf besteht.

Eine Übersicht über die Standorte der Fahrradbügel in der Innenstadt finden Sie hier:

(Die Informationen folgen in Kürze)

Fahrradboxen an ÖPNV-Haltepunkten

An beiden Ausgängen des Hauptbahnhofs Kaiserslautern stehen Fahrradboxen zur Verfügung.

Die Vermietung der Fahrradboxen erfolgt über:

Fahrradparkhaus Hauptbahnhof, Ausgang Süd:  www.meinfahrradambahnhof.de

Pilotprojekt geschütztes Fahrradabstellen

Im Frühjahr 2022 hat die Stadt Kaiserslautern ein Pilotprojekt zum geschützten Fahrradabstellen gestartet. Auf dem Parkplatz gegenüber Rathaus Nord werden zwei Module eines innovativen Senkrechtparkers installiert, die dann während der Pilotphase getestet werden können.

Das offene, aber überdachte Modul steht jedem Radfahrenden zur Verfügung. Das geschlossene Modul mit der Zugangskontrolle wird während der Pilotphase durch Mitarbeitende des Rathauses getestet. Die Erfahrungen der Pilotphase werden ausgewertet. Wenn die Anlage die Erwartungen erfüllt, soll sie dauerhaft erhalten bleiben und auch an weiteren Stellen im Stadtgebiet installiert.

Anleitung zum Einstellen und Entnehmen der Fahrräder mit dem Wheely-Lifter (Video):

Fahrradabstellplätze im Baugenehmigungsverfahren

Dem Radverkehr kommt im Sinne einer umweltverträglichen und nachhaltigen Mobilität zunehmend eine höhere Bedeutung zu. Wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung ist es daher, den ruhenden Radverkehrs bei der Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich zu berücksichtigen.

Nach § 47 Absatz 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sind Abstellplätze für Fahrräder herzustellen, soweit ein Zugangs- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist und Bedürfnisse des Verkehrs es erfordern. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht nunmehr eine Pflicht zur Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder.

In der Stellplatzsatzung hat die Stadt Kaiserslautern konkrete Vorgaben zur Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Fahrräder und Kraftfahrzeuge getroffen und diese am 14.02. 2022 im Stadtrat beschlossen. Die neue Stellplatzsatzung ist am 01.03.2022 in Kraft getreten.