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Der Mietspiegel ist nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er hat somit die Aufgabe, Vermietern und Mietern, Verwaltung, Gerichten, Gutachtern und Investoren eine statistische Marktübersicht an die Hand zu geben, welche Miete für eine Wohnung innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Erhebungsstichtag (01.02.2020) aufgrund einer Neu- oder Änderungsvereinbarung üblicherweise gezahlt wurde. Er trägt – so zeigt die Erfahrung der Mietspiegel seit 1994 in der Praxis – entscheidend dazu bei, die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen über die „ortsübliche Miete“ auf ein Minimum zu begrenzen, hierin liegt sein wesentlicher Wert.
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