Mietspiegel

Deckblatt der Mietspiegelbroschüre 2021
© Stadt Kaiserslautern

Den momentan aktuellen Mietspiegel mit Erhebungsstichtag vom 01.02.2020 können Sie hier kostenfrei als Datei herunterladen.

Sollten Sie ein ausgedrucktes Exemplar benötigen, wenden Sie sich bitte an

Stadtverwaltung Kaiserslautern
-Statistikstelle-
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Mail: statistik@kaiserslautern.de
Telefon 0631/ 365 -1125

Für die Erstellung der Druckversion erlauben wir uns eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 EUR (bei postalischer Zustellung zzgl. Versandkosten) zu erheben. Der Download der Datei ist kostenlos.

Aktuell wird für die Stadt Kaiserslautern ein neuer qualifizierter Mietspiegel durch eine externe Firma erstellt.

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.

Die Fragebögen werden derzeit an zufällig ausgewählte Vermieter und Mieter verschickt.  Bis zum 03. Mai haben die angeschriebenen Personen Zeit, den Fragebogen online zu beantworten. Hier bittet die Statistikstelle um tatkräftige Unterstützung durch die angeschriebenen Personen Nach Beantwortung der Fragebögen erfolgt die Pseudonymisierung und Auswertung der Daten.

Der Arbeitskreis Mietspiegel der sich aus der Statistikstelle der Stadt Kaiserslautern, dem Gutachterausschuss der Stadt Kaiserslautern, der Sozialplanung der Stadt Kaiserslautern, Vertretern der BauAG, der Baugenossenschaft Bahnheim,  des Mieterschutzvereins, von Haus und Grund und der erstellenden Firma zusammensetzt begleitet die verschiedenen Arbeitsschritte. Es ist angedacht die Auswertungen im August in den Arbeitskreis zu bringen und dort den qualifizierten Mietspiegel rechtlich anerkennen zu lassen.

Sobald  der Mietspiegel veröffentlicht wird, kann er hier an dieser Stelle eingesehen werden.

Zudem wird zeitgleich ein Online-Mietrechner freigeschaltet werden, in dem Sie Ihre Vergleichsmiete abfragen können.

Antworten zu oft gestellten Fragen finden Sie hier:
Befragungsanleitung (PDF)