Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Fahrzeug ist derzeit außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf die gleiche Person zugelassen werden.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist derzeit außer Betrieb gesetzt.


Hinweise (gilt nicht für Online-Wiederzulassung)
Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen. Wunschkennzeichen-Reservierung

 

Notwendige Unterlagen

 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Abmeldebescheinigung nur, wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
  • Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) siehe u.a. Link
  • Nachweis des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos (EC-Karte oder Kontoauszug, bei Firmen auch Briefkopfbogen mit Bankdatenaufdruck)
  • Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
  • Zulassung auf juristische Personen (z.B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und städtische Gewerbeanmeldung
  • Vorhandene Schilder können weiterverwendet werden, soweit bei der Außerbetriebsetzung eine Anschlußreservierung für das Fahrzeug vorgenommen wurde Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.

 

 

Wiederzulassung ist auch online möglich

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, mittlerweile außer Betrieb gesetzt ist und nun wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden soll, so kann diese "Wiederzulassung" ab dem 01.10.2017 online beantragt werden.
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde wieder zugelassen werden, die es vorher auch außer Betrieb gesetzt hat.
Es muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vorliegen.

 

 

 

Voraussetzungen für die Online-Wiederzulassung

  • Das Fahrzeug ist derzeit außer Betrieb gesetzt.
  • Es liegt eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vor
  • Die antragstellende Person ist eine
    • natürliche Person,
    • bisherige Halterin / bisheriger Halter des Fahrzeugs
    • verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer,
    • hat den Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk, in dem die Außerbetriebsetzung stattgefunden hat (und zuvor hat kein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk stattgefunden),
    • besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und
    • verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit bei Außerbetriebsetzung freigelegtem Sicherheitscode (ab 01.01.2015).

 

Ablauf:

1. Die Identität muss mittels des Personalausweises mit Online-Funktion oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auf der Webseite des kommunalen oder Landesportals nachgewiesen werden.

2. Die für die Wiederzulassung notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs,
  • VB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer, Infrastrukturabgabe),
  • ggf. HU / SP-Expresscode und
  • reserviertes Kennzeichen.

3. Gebühr mittels ePayment-System (z. B. via Kreditkarte) bezahlen.

4. Zulassungsantrag bestätigen und an die zuständige Zulassungsbehörde übermitteln.
5. Die Zulassungsbehörde prüft und bearbeitet den Antrag.
6. Sie erhalten die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post zugeschickt.
7. Sie kleben die Plakettenträger auf die Kennzeichenschilder auf.

8. Losfahren.

 

Den ganzen Ablauf können Sie auch auf der Seite des bmvi nachlesen.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Formulare

Online-Wiederzulassung KFZ

Gebühren

Wiederzulassung mit vorhandenem Kennzeichen 23,00
Wiederzulassung mit neuem Kennzeichen 30,00

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.
 


Rechtsgrundlagen

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen