Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Das Fahrzeug ist derzeit außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf die gleiche Person zugelassen werden.
Voraussetzungen
Hinweise (gilt nicht für Online-Wiederzulassung)
Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen. Wunschkennzeichen-Reservierung
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, mittlerweile außer Betrieb gesetzt ist und nun wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden soll, so kann diese "Wiederzulassung" ab dem 01.10.2017 online beantragt werden.
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde wieder zugelassen werden, die es vorher auch außer Betrieb gesetzt hat.
Es muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vorliegen.
Voraussetzungen für die Online-Wiederzulassung
Ablauf:
1. Die Identität muss mittels des Personalausweises mit Online-Funktion oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auf der Webseite des kommunalen oder Landesportals nachgewiesen werden.
2. Die für die Wiederzulassung notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
3. Gebühr mittels ePayment-System (z. B. via Kreditkarte) bezahlen.
4. Zulassungsantrag bestätigen und an die zuständige Zulassungsbehörde übermitteln.
5. Die Zulassungsbehörde prüft und bearbeitet den Antrag.
6. Sie erhalten die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post zugeschickt.
7. Sie kleben die Plakettenträger auf die Kennzeichenschilder auf.
8. Losfahren.
Den ganzen Ablauf können Sie auch auf der Seite des bmvi nachlesen.
Wiederzulassung mit vorhandenem Kennzeichen | 23,00 |
Wiederzulassung mit neuem Kennzeichen | 30,00 |
Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen
Ein praktischer Ratgeber, wie Sie auch online Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle beantragen können.
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