Biodiversität

Aktuelles

Seit Herbst 2022 wird intensiv an der Biodiversitätsstrategie für die Stadt Kaiserslautern gearbeitet.

Nach zahlreichen Arbeitsgesprächen im Jahr 2023 fanden im Winter und Frühjahr 2024 Fach-Workshops zu den  Themen "Natur- und Artenschutz", "Grünflächen, Außenanlagen und Infrastrukturgrün", "Planen und Bauen", "Landwirtschaft" und "Forstwirtschaft" statt. Die Ergebnisse werden bis zum Sommer in den Entwurf eingearbeitet.

Am Donnerstag, den 5. September 2024, findet von 17 bis 20.30 Uhr der öffentliche Workshop in der Aula des Hohenstaufengymnasiums statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, ihre Anregungen und Kommentare zum Strategieentwurf einzubringen! Nähere Informationen zum Entwurf und zur Anmeldung folgen ca. 2 Wochen vor dem Workshop. Gerne können Sie jetzt schon einen Blick in das Inhaltsverzeichnis der Biodiversitätsstrategie werfen.

240709 Auszug Inhaltsverzeichnis

Die Erstellung der Biodiversitätsstrategie wird vom Umweltministerium im Rahmen der "Aktion Grün" des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Der Förderzeitraum endet im Dezember 2024.

Logo des Förderprogramms Aktion Grün des Landes Rheinland-Pfalz © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

© Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Logo der Biodiversitätsstrategie Kaiserslautern mit grünem K und Specht © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Was bedeutet Biodiversität?

Hummel auf Blüte
© Stadt Kaiserslautern

Biodiversität oder biologische Vielfalt bedeutet

+ Vielfalt an Arten, z.B. Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, Pilze

+ Vielfalt an Lebensräumen, z.B. Wald, Wiesen, Gewässer, Boden, Grünflächen, Hecken, Totholz…

+ genetische Vielfalt, also die natürlichen Variationen des Erbguts der Individuen einer Art

Artenvielfalt, Lebensraumvielfalt und genetische Vielfalt sind gleichrangig und stehen in Wechselwirkung und in Abhängigkeit zueinander. Ein stabiles und widerstandsfähiges Ökosystem braucht die gesamte biologische Vielfalt.

Zur Förderung der Biodiversität müssen alle Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen untereinander betrachtet werden. Die Schutzgüter sind Boden, Wasser, Klima, Luft, Biotope, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild.

"Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität (also der Artenvielfalt, Ökosystemvielfalt und genetischen Vielfalt). Er beinhaltet Maßnahmen des Artenschutzes sowie zum Management von Ökosystemen und zur Wiederherstellung gestörter ökologischer Zusammenhänge. Grundlage sind ein zugeschriebener eigener Wert der Natur beziehungsweise bestimmter Lebensräume und das Wissen darum, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft sowie die damit einhergehende Verringerung der Biodiversität und Artenvielfalt dramatische und katastrophale Folgen für den Naturhaushalt und letztlich auch für die Nutzbarkeit durch den Menschen haben kann. Daher wird eine möglichst langfristige und nachhaltige Stärkung der Lebensgemeinschaften angestrebt." (Wikipedia, 06.07.2024)

1. Vielfalt an Arten

2. Vielfalt an Lebensräumen

3. Genetische Vielfalt innerhalb einer Art


Warum muss etwas für die Biodiversität getan werden? Und warum in der Stadt?

Bagger zerstört Trockenmauer
© Stadt Kaiserslautern

Der Schutz von Lebensräumen, Pflanzen, Tieren und ihren Interaktionen ist Teil der Daseinsvorsorge. Städte dürfen keine Barrieren für wildlebende Arten sein. Die Biodiversität ist bedroht durch Bautätigkeiten, Flächenversiegelung und Flächenzerschneidung, intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, Umweltverschmutzung, Extremwetter usw.

Schlagzeilen

Handlungsnotwendigkeit

Warum eine Strategie für die Stadt?


Ist die Stadt verpflichtet, etwas für mehr Biodiversität zu tun?

Titelseite des Bundesnaturschutzgesetzes
© Stadt Kaiserslautern

Der Schutz der Biodiversität dient dem Gleichgewicht im Ökosystem, auch als Lebensgrundlage des Menschen. Deshalb enthält das Bundesnaturschutzgesetz auch Regelungen zur biologischen Vielfalt. Behörden kommt dabei Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eine besondere Verantwortung zu.

Gesetzliche Grundlagen – Bundesnaturschutzgesetz


Wie wird die Stadt Kaiserslautern tätig?

Die Stadt Kaiserslautern hat die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen"Kommbio 2022 unterzeichnet, ist dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" beigetreten und erstellt bis Ende 2024 ihre eigene Biodiversiätsstrategie.

Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" und Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"

Begonnene Maßnahmen

Biodiversitätsstrategie der Stadt Kaiserslautern

Logo-Wettbewerb und Ausstellung zur Biodiversitätsstrategie