Gaststätten und Shisha-Bars

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.

Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Keine Erlaubnis braucht, wer nur:

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.


Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Nichtraucherschutz, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht.


Voraussetzungen
Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) für einen bestimmten Ort (Gaststätte) erteilt.
Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schank- und/oder Speisewirtschaft, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé etc.) und für bestimmte Räume erteilt.

Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht über die persönliche oder finanzielle Zuverlässigkeit verfügt.
 


Notwendige Unterlagen

Pachtvertrag
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Führungszeugnis
Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt und Gemeindekasse
Unterrichtungsnachweis IHK
Bescheinigung über die Belehrung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Infektionsschutzgesetz


Formulare

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Gebühren

Verwaltungsaufwand


Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen


Rechtsgrundlagen

Gaststättengesetz, Gaststättenverordnung, Nichtraucherschutzgesetz, Jugendschutzgesetz


Fristen

Antragstellung spätestens vier Wochen vor geplanter Inbetriebnahme der Gaststätte


Besonderheiten

Weitere Informationen zu den Formularen

Merkblatt zum Antrag auf Gaststättenerlaubnis


Kontakt

Gaststätten und Shisha-Bars
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Recht und Ordnung
Rathaus Nord (Eingang Benzinoring)
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Peter

  • 0631 365 - 2549
  • 0631 365 - 1327

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